Veröffentlichung JMBl. 2017/09 S. 209 vom 10.10.2017

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Stellenausschreibungen
 
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 1, 4, 5 und 6 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
 
1.
Präsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)
in Weiden
2.
Vizepräsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Deggendorf
3.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in München I, München II, Memmingen, Regensburg und Schweinfurt
Die Stelle bei dem Landgericht München I kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf 5 v. H. des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.
4.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)
in Rosenheim
5.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Weißenburg i. Bay.
6.
Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 3)
in Aschaffenburg
7.
Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Regensburg
8.
Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 2)
in München I und München II
9.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Augsburg und Landshut.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl. S. 183 in der Fassung vom 9. März 2001 JMBl. S. 16).
Bewerbungsfrist: 27. Oktober 2017.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
 
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Freyung in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
2.
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
3.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht Bamberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Zu den Dienstaufgaben gehört insbesondere die Bearbeitung von Grundstücks-, Bau- und Haushaltsangelegenheiten. Vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse in der Justizverwaltung, insbesondere in Angelegenheiten des Grundstücks-, Haushalts- und Bauwesens. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
4.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht München I in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
5.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht Passau in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
6.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht Weiden i. d. OPf. in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 13) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nrn. 4 bis 6 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 27. Oktober 2017.
 
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freie Notarstellen:
Gerolzhofen
frei seit 1. Oktober 2017
(bisheriger Inhaber:
Notar Dr. Philipp Lederer)
 
Günzburg
frei seit 1. Oktober 2017
(bisheriger Inhaber:
Notar Dr. Thomas Braun
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Martin Wachter)
 
Schwabach
frei seit 1. Oktober 2017
(bisheriger Inhaber:
Notar Maximilian Hagg
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung
mit Notar Lars Liebing)
 
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
1. Februar 2018 (Notarstelle in Gerolzhofen)
1. März 2018 (Notarstellen in Günzburg und Schwabach)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber um die Notarstellen in Günzburg und Schwabach haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
Bewerbungsfrist: 13. November 2017.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.