Veröffentlichung JMBl. 2018/01 S. 3 vom 29.01.2018

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Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 2 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
1.
Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg
für Richter, die als hauptamtliche Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare eingesetzt sind.
2.
Direktoren der Amtsgerichte
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Mühldorf a. Inn und Weiden i. d. OPf.
3.
Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Fürth
4.
Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 3)
in Bamberg
5.
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in München
6.
Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Regensburg
7.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Aschaffenburg, Augsburg, München I, München II, Memmingen, Nürnberg-Fürth und Regensburg
Die Stelle bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg kann ausschließlich mit einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin oder einem Staatsanwalt als Gruppenleiter besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl. S. 183 in der Fassung vom 9. März 2010 JMBl. S. 16).
Bewerbungsfrist: 16. Februar 2018.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Nürnberg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
2.
Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Landshut in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
3.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Hersbruck in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
4.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht München und Sachgebietsleiter der Hausverwaltung in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 11, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht. Vorausgesetzt werden Erfahrungen mit wirtschaftlichen und organisatorischen Abläufen.
5.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung. Vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse in der Justizverwaltung. Zu den Aufgaben gehören insbesondere der Rechtshilfeverkehr in Zivil- und Handelssachen mit dem Ausland und die Aufgaben der Landeskontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil- und Handelssachen.
6.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Zu den Dienstaufgaben gehört insbesondere die Bearbeitung von Kostenangelegenheiten sowie die Vertretung des Freistaats Bayern in gerichtlichen Angelegenheiten in erster Linie mit Bezug zum Kostenrecht, aber auch Angelegenheiten der Dienstaufsicht und der Bestandsprüfung. Vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse in der Justizverwaltung, insbesondere in Angelegenheiten des Kostenrechts.
7.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
8.
Organisationsberater bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Erwartet werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Organisationslehre oder die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
9.
Organisationsberater bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Erwartet werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Organisationslehre oder die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen. Wünschenswert ist eine mehrjährige Tätigkeit bei einem Gericht. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
10.
Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Landgericht Amberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Zum Aufgabenbereich gehört auch die Prüfung der Gerichtsvollzieher im Landgerichtsbezirk Weiden i. d. OPf. Dienstsitz ist alternativ auch bei dem Landgericht Weiden i. d. OPf. möglich.
11.
Leitender Bewährungshelfer bei dem Landgericht Würzburg in BesGr. A 10 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Bewährungshilfedienstes.
12.
Stellvertretender Leiter einer Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Freising in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 3 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nr. 7ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils und des Aufgabenkreises der unter Nrn. 8 und 9 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 23. März 2012 (JMBl. S. 43) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 10 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl. 2009 S. 13) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 11 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 16. Februar 2017 (JMBl. S. 18) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 12 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 16. Februar 2018.
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freie Notarstelle:
Werneck
frei seit 1. Januar 2018
(bisheriger Inhaber:
Notar Gregor A. Stein)
 
Frei werdende Notarstelle:
 
Ebermannstadt
frei ab 1. Mai 2018
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Hilmar Keller)
 
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um die beiden ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum 1. Mai 2018 eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Der genannte Stichtag gilt für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
Bewerbungsfrist: 27. Februar 2018.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.