Veröffentlichung JMBl. 2018/04 S. 22 vom 18.04.2018

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Az. D4b - 3851 - I - 10105/2017
3151-J
3151-J
Änderung der Geschäftsanweisung für die Behandlung
der Grundbuchsachen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
vom 18. April 2018,  Az. D4b - 3851 - I - 10105/2017
1.
Die Geschäftsanweisung für die Behandlung von Grundbuchsachen (GBGA) vom 16. Oktober 2006 (JMBl. S. 182), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. Mai 2012 (JMBl. S. 50) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 2.1.3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Versendung der Grundakten auf dem Postweg hat gegen Empfangsbestätigung und über eine Versandart zu erfolgen, die eine elektronische Sendungsnachverfolgung ermöglicht und eine Zustellung an eine andere Person als den Empfänger ausschließt.“
1.2
In Nr. 6.1.5.1 Satz 2 werden die Wörter „durch Einschreiben mit Zustellungsurkunde oder gegen Rückschein“ durch die Wörter „mit Zustellungsurkunde oder als Einschreiben mit Rückschein“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2018 in Kraft.