Veröffentlichung JMBl. 2018/06 S. 35 vom 12.07.2018

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Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegen gesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 2, 5, 8, 9, 11 und 12 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
1.
Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg
2.
Präsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 6)
in München I
3.
Vizepräsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Bayreuth
4.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in Kempten (Allgäu), Amberg, Bamberg und Bayreuth
Die Stelle beim Landgericht Bayreuth kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin oder einem Vorsitzenden Richter besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.
5.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)
in Aschaffenburg
6.
Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Gemünden a. Main
7.
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in München
8.
Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 3)
in Memmingen
9.
Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 3 mit Amtszulage)
in München I
10.
Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Weiden i. d. OPf.
11.
Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 3)
in München I
12.
Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Nürnberg-Fürth
13.
Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in München I
14.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Traunstein und Bayreuth
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 21. Juni 2011 (JMBl. S. 74), Bezug genommen.
Das Bewerbungsverfahren zu Nr. 12 steht unter dem Vorbehalt, dass für die Stellenbesetzung mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen durch den Bayerischen Landtag geschaffen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (a.a.O., Nr. III 1.3).
Bewerbungsfrist: 26. Juli 2018.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Coburg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
2.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Lindau (Bodensee) in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
3.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Neuburg a. d. Donau in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
4.
Gruppenleiter bei dem Landgericht München I in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
5.
Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
6.
Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
7.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht München II in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
8.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht Traunstein in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
9.
Stellvertretender Leiter der Zentralen Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Bayreuth in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 6 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nrn. 7 und 8 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 9 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 30. Juli 2018.
III.
Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (www.hfoed.bayern.de) bildet die staatlichen und kommunalen Nachwuchsbeamten und -beamtinnen für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene aus. Sie gliedert sich in sechs Fachbereiche und die Zentralverwaltung. Der Fachbereich Rechtspflege bildet in der Fachlaufbahn Justiz die Nachwuchsbeamten und -beamtinnen für den Beruf des Rechtspflegers bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie für den Verwaltungsdienst in den Justizvollzugsanstalten im Rahmen eines Fachstudiums aus. Darüber hinaus ist der Fachbereich in die berufliche Fortbildung und die weiterführende Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten eingebunden.
Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, sieht Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um den Dienstposten einer / eines hauptamtlichen Dozentin / Dozenten aus dem Rechtspflegerdienst an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg entgegen. Der Dienstposten ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere
die Konzeption und vollständige Durchführung von Lehrveranstaltungen am Fachbereich Rechtspflege einschließlich der Erstellung und Bewertung von Leistungsnachweisen,
die Konzeption und Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen überwiegend für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie
der Einsatz in der modularen Qualifizierung der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. September 2012 (JMBl. S. 120) Bezug genommen.
Der Fachbereich Rechtspflege befindet sich derzeit in Starnberg und soll nach Pegnitz verlagert werden. Die grundsätzliche Bereitschaft zu einem Dienstortwechsel von Starnberg nach Pegnitz wird erwartet.
Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ab der BesGr. A 9. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Der ausgeschriebene Dienstposten ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Der Dienstposten kann auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden.
Die Bewerbung hat unter Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen sowie unter Beifügung einer Einverständniserklärung zur Einsicht in die bei der Justiz geführten Personalakten an die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, Josef-Sigl-Str. 4, 82319 Starnberg, zu erfolgen.
Für Informationen steht Frau Capitano unter Tel. 08151 / 9156-0 zur Verfügung.
Bewerbungsfrist: 30. Juli 2018.