Veröffentlichung KWMBl. 2009/14 S. 277 vom 23.07.2009

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Az.: VII.8-5 S 9202.15-3-7.70 710
2230.1.3-UK
2230.1.3-UK
 
Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch
zur Erprobung der Doppelqualifizierung
Berufsausbildung und Fachhochschulreife
an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 23. Juli 2009 Az.: VII.8-5 S 9202.15-3-7.70 710
 
 
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Oktober 2005 (KWMBl I S. 383) über den Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, geändert durch Bekanntmachung vom 21. September 2006 (KWMBl I S. 304), wird wie folgt geändert:
 
1.
Der Nr. 10.1 wird folgender Satz angefügt:
 
„Bei denjenigen Schülern, deren Teilnahme am Schulversuch im ersten oder zweiten Schuljahr endet, weil
das Jahreszeugnis in mindestens einem Fach des Zusatzunterrichts die Note 5 oder schlechter ausweisen würde, oder
der Schüler bzw. seine Erziehungsberechtigten schriftlich die Beendigung der Teilnahme am Schulversuch erklären,
 
sind im Jahreszeugnis des ersten bzw. zweiten Schuljahres die Fächer des Zusatzunterrichts und die darin erzielten Leistungen auf Wunsch des Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten nicht aufzunehmen.“
 
2.
Der Nr. 10.2 wird folgender Satz angefügt:
 
„Für den Fall, dass die Zusatzfächer nicht im Jahreszeugnis vermerkt werden, wird auch die Bemerkung über die Teilnahme des Schülers am Schulversuch Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife nicht in das Jahres- und das Abschlusszeugnis aufgenommen.“
 
3.
In Nr. 13.2 werden die Worte „2010/11“ durch die Worte „2012/13“ und die Worte „2008/09“ durch die Worte „2010/11“ ersetzt.
 
4.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2009 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten Nrn. 1 und 2 mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft.
 
 
Erhard
Ministerialdirektor