Veröffentlichung KWMBl. 2009/17 S. 319 vom 16.09.2009

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 674b2dd7f55c7c8473a8f23650af6e0ebca627119c2d38a459db567a737c9ca7

 

Az.: VI.7-5 S 5400.13-6.33 158
2230.1.3-UK
2230.1.3-UK
 
Modellversuch „M3 – Medienintegration im Mathematikunterricht“
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 16. September 2009 Az.: VI.7-5 S 5400.13-6.33 158
 
 
Seit dem Schuljahr 2003/04 existiert der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus initiierte Schulversuch „Medienintegration im Mathematikunterricht“ (M3), an dem folgende Gymnasien teilnehmen:
 
Gymnasium Grafing
Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut
Rupprecht-Gymnasium München
Ludwig-Thoma-Gymnasium Prien
Goethe-Gymnasium Regensburg
Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg
Ludwigsgymnasium Straubing
Gymnasium Zwiesel
 
Gegenstand des Schulversuchs ist der Einsatz von Computer-Algebra-Systemen (CAS) im Mathematikunterricht ab Jahrgangsstufe 10. Es besteht allerdings für die Schülerinnen und Schüler Wahlfreiheit, ob sie in der Kursphase der Oberstufe einen Mathematikkurs, in dem mit CAS gearbeitet wird, oder einen Mathematikkurs ohne CAS belegen möchten. Die Kurse werden unter Berücksichtigung schulorganisatorischer Aspekte gebildet; die Teilnahme an einem CAS-Kurs kann ausschließlich auf eigenen Wunsch hin erfolgen.
 
Ziel des Schulversuchs ist die Erprobung neuer Medien im Mathematikunterricht. Die didaktischen Möglichkeiten der dabei verwendeten CAS-Rechner gehen weit über die hinaus, die herkömmliche Taschenrechner bieten. Sie erlauben einen eigentätigen, dynamischen und anschaulichen Zugang zu vielen mathematischen Inhalten. Da ab dem Schuljahr 2011/12 für die Schulen des Modellversuchs und ab dem Schuljahr 2013/14 für alle Gymnasien ein Mathematikabitur angeboten wird, bei dem in gewissen Aufgabenteilen als Hilfsmittel neben dem gewöhnlichen Taschenrechner auch ein CAS-Rechner verwendet werden darf, soll der Schulversuch auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Ferner sollen an den Schulen Varianten der Finanzierung von CAS-Geräten erprobt werden.
 
1.
Verlängerung des Schulversuchs
Für die oben genannten Gymnasien wird der Schulversuch bis zum Ende des Schuljahres 2012/13 verlängert.
 
2.
Erweiterung des Schulversuchs
Folgende Gymnasien werden ab dem Schuljahr 2009/10 in den Schulversuch aufgenommen:
 
Friedrich-Dessauer-Gymnasium Aschaffenburg
Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld
Max-Born-Gymnasium Germering
Meranier-Gymnasium Lichtenfels
Oskar-von-Miller-Gymnasium München
Städtisches Theodolinden-Gymnasium München
Wilibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt
Regental-Gymnasium Nittenau
Hertzhaimer-Gymnasium Trostberg
Gymnasium Untergriesbach
Augustinus-Gymnasium Weiden
Gymnasium Wertingen
Deutschhaus-Gymnasium Würzburg
 
3.
Modalitäten der Abiturprüfung mit CAS
Die Organisation der Abiturprüfung in Mathematik wird an den Gymnasien des Schulversuchs nach folgendem Verfahren durchgeführt: In der 12. Jahrgangsstufe müssen sich die Schülerinnen und Schüler bis zu einem Stichtag entscheiden, ob sie im Fach Mathematik an der Abiturprüfung mit Verwendung eines CAS oder an der herkömmlichen Abiturprüfung teilnehmen. Dabei besteht für alle Prüfungsteilnehmer der am Schulversuch teilnehmenden Schule unabhängig von der Belegung des Mathematikkurses Wahlfreiheit zwischen beiden Prüfungsvarianten.
 
4.
Zulassung der zu verwendenden Geräte
Um in Leistungserhebungen verwendet werden zu dürfen, benötigen Computer-Algebra-Systeme eine Zulassung. Die Vergabe einer Zulassung ist dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorbehalten; die Schulen können im Rahmen der zugelassenen CAS-Rechner eine Auswahl vornehmen. Pro Hersteller sind maximal zwei verschiedene CAS-Taschenrechnermodelle zugelassen. In Leistungserhebungen ab Jahrgangsstufe 10 dürfen ausschließlich folgende Gerätetypen verwendet werden:
 
-
ClassPad 330 von Casio,
-
TI-Nspire CAS von Texas Instruments,
-
Voyage 200 von Texas Instruments.
 
5.
Finanzierung der CAS-Rechner
Die Kosten für die CAS-Geräte werden von den nach dem Bürgerlichen Recht Unterhaltspflichtigen bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern erbracht. Den Schulen steht es frei, alternative Finanzierungsmodelle (Sponsoren, Wiederverkauf etc.) zu erproben.
 
6.
Budgetneutralität
Für die Teilnahme am Schulversuch ist kein Budgetzuschlag vorgesehen.
 
7.
Auswertung der Ergebnisse
Der Schulversuch wird durch die Universität Würzburg (Prof. Dr. Weigand) wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die teilnehmenden Schulen sind zur Mitwirkung an Evaluationsverfahren aufgefordert.
 
8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2009 in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 2013 außer Kraft.
 
 
Kufner
Ministerialdirigent