Veröffentlichung KWMBl. 2009/06 S. 142 vom 19.03.2009

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Az.: II.1-5 P 4012.4-6.135 568
2032.3-UK
2032.3-UK
 
Änderung der Bekanntmachung zu Prüfervergütungen für die Abnahme von Abschlussprüfungen für andere Bewerber, von weiteren schulischen Prüfungen und von besonderen Leistungsfeststellungen
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 19. März 2009 Az.: II.1-5 P 4012.4-6.135 568
 
 
Mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen ergeht folgende Regelung:
 
 
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Prüfervergütungen für die Abnahme von Abschlussprüfungen für andere Bewerber, von weiteren schulischen Prüfungen und von besonderen Leistungsfeststellungen vom 26. Juni 2002 (KWMBl I S. 235, ber. S. 356), geändert mit Bekanntmachung vom 23. März 2006 (KWMBl I S. 86), wird wie folgt geändert:
 
1.1
In Nr. 1.2 wird die Zahl „76“ durch die Zahl „85“ ersetzt.
 
1.2
In Nr. 1.3 wird die Zahl „86“ durch die Zahl „96“ ersetzt.
 
1.3
In Nr. 1.4 wird die Zahl „88“ durch die Zahl „98“ ersetzt.
 
1.4
In Nr. 1.6 wird die Zahl „53“ durch die Zahl „73“ ersetzt.
 
1.5
In Nr. 1.8 werden die Zahl „36“ durch die Zahl „59“, die Worte „§ 56 SVSO“ durch die Worte „§ 5 VSO-F“, der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nr 1.9 angefügt:
 
,,1.9
Feststellungsprüfung am Studienkolleg für Externe gemäß § 36 Ordnung für das Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern in München und § 36 Ordnung für das Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern in Coburg.“
 
1.6
In Nr. 2.1 werden die Worte „9. August 1991 (KWMBl I S. 249)“ durch die Worte „10. März 2003 (KWMBl I S. 190) in der jeweils gültigen Fassung“ ersetzt.
 
 
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.
 
 
Erhard
Ministerialdirektor