Veröffentlichung KWMBl. 2009/08 S. 167 vom 27.05.2009

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Az.: IV.5-5 P 7004-4.19 214
2030.5.1-UK
2030.5.1-UK
 
Änderung der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer
und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 31. März 2009 Az.: IV.5-5 P 7004-4.19 214
 
 
1.
Die Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen vom 10. Mai 1994 (KWMBl I S. 136), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19. April 2007 (KWMBl I S. 184), wird wie folgt geändert:
 
1.1
In Nr. 3.4.1 wird die Zahl „195“ durch die Zahl „185“ ersetzt.
 
1.2
Nr. 3.6 erhält folgende Fassung:
 
„3.6
Für die Leitung eines Seminars werden folgende Anrechnungsstunden gewährt:
 
3.6.1
Seminar für die Ausbildung von Lehrern an Grundschulen: 21 Unterrichtsstunden
 
3.6.2
Seminar für die Ausbildung von Lehrern an Hauptschulen: 20 Unterrichtsstunden
 
3.6.3
Seminar für die Ausbildung von Fachlehrern: 20 Unterrichtsstunden
 
Bei einer Teilnehmerzahl von weniger als 10 vermindert sich die in den Nrn. 3.6.1 bis 3.6.3 genannte Zahl der Anrechnungsstunden um eine Anrechnungsstunde. Bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 12 erhöht sich die in den Nrn. 3.6.1 bis 3.6.3 genannte Zahl der Anrechnungsstunden um eine Anrechnungsstunde; bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 14 Teilnehmern um eine weitere Anrechnungsstunde."
 
1.3
In Nr. 3.8.4 wird folgender Satz angefügt:
„Systembetreuer an Grundschulen erhalten für die Betreuung von mehr als 25 PC-Arbeitsplätzen eine Anrechnungsstunde.“
 
 
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2009 in Kraft. Abweichend hiervon treten die Nr. 1.1 und Nr. 1.3 mit Wirkung vom 1. September 2008 in Kraft.
 
 
Dr. Müller
Ministerialdirigent