Veröffentlichung KWMBl. 2009/09 S. 202 vom 14.05.2009

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Az.: VI.9-5 O 5210 A 19-6.41 158
2230.1.3-UK
2230.1.3-UK
 
Änderung der Bekanntmachung zum Schulversuch zur Erprobung eines geteilten Vorkursmodells am Bayernkolleg Augsburg
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 14. Mai 2009 Az.: VI.9-5 O 5210 A 19-6.41 158
 
 
Die Bekanntmachung zum Schulversuch zur Erprobung eines geteilten Vorkursmodells am Bayernkolleg Augsburg vom 23. Mai 2007 (KWMBl I S. 226) wird wie folgt geändert:
 
1.
Nr. 3 wird wie folgt geändert:
 
a)
Der bisherige Wortlaut wird Abs. 1.
 
b)
Es wird folgender neuer Abs. 2 angefügt:
„Abweichend hiervon sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im ersten Halbjahr mindestens sechs, in den übrigen Fächern mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert werden. Am Ende des ersten Halbjahres ist in jedem Fach eine Abschlussprüfung über den gesamten Stoff zu halten. Die Halbjahresfortgangsnote des ersten Halbjahres wird aus der Note der Abschlussprüfung und aus einer Gesamtnote für die kleinen Leistungsnachweise gebildet. Bei der Bildung der Gesamtnote für die kleinen Leistungsnachweise sind die schriftlichen, mündlichen und gegebenenfalls praktischen Leistungen angemessen zu gewichten. Die Note der Abschlussprüfung und die Gesamtnote für die kleinen Leistungsnachweise stehen im Verhältnis 1:1.“
 
2.
In Nr. 7 werden die Worte „2008/2009“ durch die Worte „2011/2012“ ersetzt.
 
3.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2009 in Kraft.
 
 
Erhard
Ministerialdirektor