Veröffentlichung KWMBl. 2010/12 S. 172 vom 27.05.2010

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Az.: III.5-5 S 4302-6.136 797
2230.1.1.1.0-UK
2230.1.1.1.0-UK
 
Ausgestaltung der Jahrgangsstufe 5 an allen weiterführenden Schulen als
Gelenkklasse in der Übertrittsphase
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 27. Mai 2010 Az.: III.5-5 S 4302-6.136 797
 
 
In Konkretisierung der §§ 29 und 43 der VSO, §§ 26 bis 31 der RSO sowie §§ 26 bis 31 der GSO für das Übertrittsverfahren erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die folgende Bekanntmachung.
 
 
1.
Aufgabe und Zielsetzung der Gelenkklasse
Das differenzierte Bildungssystem in Bayern bietet jedem Kind nach seinen individuellen Begabungen und Leistungen den entsprechenden Bildungsweg an.
Die Orientierung an Leistungsfähigkeit und Begabung ist jedoch nur dann konsequent verwirklicht, wenn eine einmal getroffene Schullaufbahnentscheidung später auch korrigierbar ist.
Das weiterentwickelte kind- und begabungsgerechte Übertrittsverfahren stellt ein ausgewogenes Gesamtsystem dar, dessen einzelne Elemente aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt sind. Das bisher auf einen Teil der Jahrgangsstufe 4 konzentrierte Übertrittsverfahren wird, ohne dadurch die Belastung für Schülerinnen, Schüler und deren Erziehungsberechtigte zu erhöhen, zu einer von Jahrgangsstufe 3 bis zum Ende der Jahrgangsstufe 5 reichenden kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase ausgebaut. Die bereits in Jahrgangsstufe 3 und 4 begonnene Begleitung der Schülerinnen und Schüler wird in Jahrgangsstufe 5 konsequent fortgesetzt. Durch gezielte Beratung und verstärkte individuelle Fördermaßnahmen können Wechsel der Schulart ohne Wiederholung der Jahrgangsstufe an der aufnehmenden Schulart somit gefördert bzw. die Fortsetzung des gewählten Bildungswegs abgesichert werden.
 
 
2.
Die erweiterte Übertrittsphase
 
2.1
Die Jahrgangsstufe 3 in der erweiterten Übertrittsphase
Informationen zum differenzierten bayerischen Schulsystem und erste Orientierung im Prozess der Schullaufbahnwahl
Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten und Anlässen der Einzelberatung tritt in Jahrgangsstufe 3 eine erweiterte allgemeine Beratung der Erziehungsberechtigten. So werden die Erziehungsberechtigten an einem zusätzlichen Elternabend über das differenzierte Bildungssystem, dessen Durchlässigkeit und vielfältige Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten informiert.
 
2.2
Die Jahrgangsstufe 4 in der erweiterten Übertrittsphase
Beratungsangebot
In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschule und die weiterführenden Schularten Haupt-/Mittelschule, Realschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zu den jeweils angebotenen Bildungswegen bzw. den jeweiligen Schulprofilen und -schwerpunkten durch.
Individuelle Fördermaßnahmen
Die Stundentafel der Grundschule sieht in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 insgesamt fünf Wochenstunden „Unterricht zur individuellen und gemeinsamen Förderung“ als Pflichtunterricht vor. Um dem erhöhten Förderbedarf in der Jahrgangsstufe 4 gerecht zu werden, wird der Klassenverband an staatlichen Schulen in der Förderstunde bei großen Klassen geteilt. Vorgesehen ist die Teilung der Förderstunde bei Klassen der Jahrgangsstufe 4 mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern.
Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Leistungsdrucks
Das weiterentwickelte kind- und begabungsgerechte Übertrittsverfahren sieht für die Jahrgangsstufe 4 Richtzahlen für Leistungsnachweise und die vorherige Ansage von Terminen für Leistungsnachweise vor. Außerdem wird eine stärkere Ausweisung von prüfungsfreien Lernphasen ermöglicht (siehe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. Juli 2009 (KWMBl S. 263) „Beratung und Transparenz in der Übertrittsphase“, geändert durch Bekanntmachung vom 26. Oktober 2009 (KWMBl S. 353)).
Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler Anfang Januar ermöglicht es den Eltern, frühzeitig Leistungsdefizite zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen zu besprechen.
Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung. Damit wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben.
Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Haupt-/Mittelschule.
Übertritt an die weiterführenden Schularten
Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart übertreten.
Übertritt an die weiterführenden Schularten nach Besuch des Probeunterrichts
Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.
Der Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Er ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit Begründung mitgeteilt.
Nach Bestehen des Probeunterrichts können die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.
Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht bis zur pädagogisch vertretbaren Grenze
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Elternverantwortung wird hierdurch nachhaltig gestärkt. Ein vorheriges verpflichtendes Beratungsgespräch an der aufnehmenden Schule zur Ausübung der Elternverantwortung ist nicht erforderlich. Die vorhandenen Beratungsangebote der weiterführenden Schulen stehen jedoch den Erziehungsberechtigten bei Bedarf zur Verfügung.
 
2.3
Die Jahrgangsstufe 5 als Gelenkklasse in der erweiterten Übertrittsphase
Nach der Schullaufbahnwahl in Jahrgangsstufe 4 setzen die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart ihren Bildungsweg fort.
Um das Eingewöhnen und Ankommen für die Schülerinnen und Schüler an der neuen Schulart, verbunden mit den jeweiligen schulartspezifischen Anforderungen kindgerecht zu begleiten, stellen die weiterführenden Schularten ein breit angelegtes Begleit- und Unterstützungssystem zur Verfügung.
Im Anschluss an die Begleitung des Übertritts zu Beginn der Jahrgangsstufe 5, die somit eine wichtige Gelenkfunktion zwischen Grundschule und weiterführenden Schularten übernimmt, soll den Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern im weiteren Verlauf der Jahrgangsstufe 5 die Möglichkeit gegeben werden, den gewählten Bildungsweg zu reflektieren.
Die Jahrgangsstufe 5 bildet gleichzeitig den Abschluss der Übertrittsphase von der Grundschule an die weiterführenden Schularten und unterstützt neben der Begleitung des Übertritts und der Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl im Verlauf der Jahrgangsstufe 5 auch die Anbahnung individueller Bildungswegwechsel im Anschluss an die Jahrgangsstufe 5.
 
 
3.
Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen in der Gelenkklasse
Um die schulartspezifischen Zielsetzungen der Gelenkklassen umzusetzen, stehen den jeweiligen schulischen Anforderungsprofilen und Rahmenbedingungen der weiterführenden Schularten entsprechend die im Folgenden dargestellten Maßnahmen und flexibel einsetzbaren Förderelemente zur Verfügung.
 
3.1
Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen
Durch den Einsatz von an staatliche Realschulen und Gymnasien abgeordneten Grundschullehrkräften (sog. Lotsen im Übertrittsverfahren) bzw. durch den Einsatz von Grundschullehrkräften als Fachlehrer an Haupt-/Mittelschulen können für die in Jahrgangsstufe 5 übergetretenen Schülerinnen und Schüler methodisch-didaktische Anpassungsprozesse durch eine engere Verzahnung der Unterrichtsfächer an der Schnittstelle zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen kind- und begabungsgerecht gestaltet werden und die Schülerinnen und Schüler somit insgesamt intensiver begleitet werden.
 
3.2
Individuelle Beratungsangebote in den Gelenkklassen
Für die individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler in den Gelenkklassen und deren Erziehungsberechtigten stehen die Lehrkräfte der einzelnen Fächer, die Klassenleitungen, die pädagogischen Betreuungslehrkräfte, die Beratungslehrkräfte, die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie die an die weiterführenden Schulen abgeordneten bzw. dort eingesetzten Grundschullehrkräfte zur Verfügung. Die Beratung findet im Rahmen der Elternsprechtage, der Sprechstunden der Lehrkräfte sowie nach individueller Vereinbarung statt.
 
3.3
Förderelemente in den Gelenkklassen
Den weiterführenden Schularten stehen jeweils unterschiedliche Förderelemente zur Verfügung, um die schulartspezifisch differenzierten Zielsetzungen der Gelenkklassen umzusetzen. Diese können je nach Schulart in Form von zusätzlichen Förderstunden, zusätzlichen binnendifferenzierenden Maßnahmen, der Teilnahme an Förderangeboten im Rahmen von schulischen Ganztagsangeboten und in Form von individuellen Förderplänen angeboten werden.
 
 
4.
Abschluss der Übertrittsphase
 
4.1
Fortsetzung des Bildungswegs an der derzeit besuchten Schulart
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart erreicht, kann der Bildungsweg in Jahrgangsstufe 6 entsprechend fortgesetzt werden.
Bei Nichterreichen des Klassenziels der Jahrgangsstufe 5 kann diese gemäß den Vorschriften der jeweiligen Schulordnung der besuchten weiterführenden Schulart wiederholt werden.
 
4.2
Übertrittsmöglichkeiten nach Abschluss der Übertrittsphase
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart erreicht und liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für eine andere weiterführende Schulart vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar in die Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der jeweiligen Schulart übertreten.
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart nicht erreicht und liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für eine andere weiterführende Schulart vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar in die Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der jeweiligen Schulart übertreten.
 
 
5.
Organisation der Gelenkklasse an den weiterführenden Schularten
 
5.1
Die Gelenkklasse an Haupt-/Mittelschulen
Die Gelenkklasse an den Haupt-/Mittelschulen dient zwei Zielen. Zum einen sollen Schülerinnen und Schüler, die anhaltenden Förderbedarf haben, so unterstützt werden, dass sie das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 erreichen können.
Zum anderen sollen Schülerinnen und Schüler, die einen mittleren Schulabschluss an der Haupt-/Mittelschule bzw. einen aufsteigenden Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 der Realschule bzw. des Gymnasiums anstreben, entsprechend gefördert und unterstützt werden. Die individuelle Förderung dieser beiden Schülergruppen und aller übrigen Schülerinnen und Schüler der Gelenkklassen an den Haupt-/Mittelschulen wird im Rahmen der modularen Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, durch den Einsatz von Förderlehrkräften zur Förderung in Kleingruppen, durch eine eventuelle Teilnahme an Förderangeboten im Rahmen der schulischen Ganztagsangebote und durch die Arbeit mit individuell erstellten Förderplänen organisiert.
Darüber hinaus wird in der Jahrgangsstufe 5 an staatlichen Haupt-/Mittelschulen die Förderstunde zur Intensivierungsstunde ausgebaut, für die zwei Lehrerstunden zur differenzierten Förderung bereitgestellt werden, um insbesondere auch leistungsstarke und motivierte Schülerinnen und Schüler bereits mit Beginn der Jahrgangsstufe 5 auf die Anforderungen des mittleren Schulabschlusses vorbereiten zu können.
 
5.2
Die Gelenkklasse an Realschulen
Die Gelenkklasse an den Realschulen dient zwei Zielen. Zum einen sollen Schülerinnen und Schüler, die grundsätzlich für die Realschule geeignet sind, jedoch anhaltenden Förderbedarf haben, so unterstützt werden, dass sie das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 erreichen können und ihren Bildungsweg an der Realschule fortsetzen können. Zum anderen sollen Schülerinnen und Schüler, bei denen ein aufsteigender Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums angezeigt ist, entsprechend gefördert und unterstützt werden.
Um den Übergang von der Grundschule auf die Realschule intensiv begleiten zu können, richten die staatlichen Realschulen im ersten Halbjahr in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bedarfsorientiert einen entsprechenden Ergänzungsunterricht ein.
Zum Halbjahr werden an staatlichen Realschulen in den Fächern Deutsch, Mathematik, und Englisch bedarfsorientiert leistungsdifferenzierte Intensivierungskurse für Schülerinnen und Schüler, die zum Erreichen des Klassenziels zusätzlicher Unterstützung bedürfen bzw. für sehr leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, bei denen ein aufsteigender Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums angezeigt ist, eingerichtet. Die Teilnahme erfolgt nach Beratung im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten.
 
5.3
Die Gelenkklasse an Gymnasien
Die Gelenkklasse am Gymnasium dient zwei Zielen. Zum einen sollen Schülerinnen und Schüler, die grundsätzlich für das Gymnasium geeignet sind, jedoch Übergangsprobleme bzw. größere oder anhaltende Anlaufschwierigkeiten haben, so gefördert werden, dass sie das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 erreichen und ihren Bildungsweg am Gymnasium fortsetzen können.
Zum anderen sollen Schülerinnen und Schüler, deren Eignung für das Gymnasium sich im Laufe der Jahrgangsstufe 5 nicht bestätigt, auf einen aufsteigenden Übertritt in Jahrgangsstufe 6 der Realschule oder Haupt-/Mittelschule vorbereitet werden. Hierbei sind bestehende Lehrplanunterschiede (z. B. bei Schülerinnen und Schülern, die Latein oder Französisch als erste gymnasiale Fremdsprache gewählt haben) auszugleichen.
Das Gymnasium trägt dafür Sorge, dass mit den Erziehungsberechtigten derjenigen Schülerinnen und Schüler, deren Vorrücken bzw. Verbleib am Gymnasium gefährdet erscheint, spätestens zum Halbjahr der Jahrgangsstufe 5 ein individuelles Beratungsgespräch vereinbart wird, in dem Fördermöglichkeiten und Schullaufbahnfragen besprochen werden.
Für die notwendige Förderung stehen neben weiteren binnendifferenzierenden Maßnahmen vor allem die Intensivierungsstunden zur Verfügung. Insbesondere die dritte, flexible Intensivierungsstunde der Jahrgangsstufe 5 soll für eine gezielte Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.
 
 
6.
Fortbildungsmaßnahmen
Um die schulartspezifisch differenzierten Zielsetzungen der Gelenkklassen effektiv umzusetzen, werden ab dem Schuljahr 2010/2011 Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt.
 
 
7.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2010 in Kraft.
 
Dr.   Müller
Ministerialdirigent