Veröffentlichung KWMBl. 2010/20 S. 510 vom 15.09.2010

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2230-2-1-1-WFK
2230-2-1-1-WFK

Fünfte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die örtliche Zuständigkeit
der bei den Studentenwerken errichteten
Ämter für Ausbildungsförderung

Vom 13. September 2010 (GVBl. S. 705)


Auf Grund des Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung – Bayerisches Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz – BayAGBAföG – (BayRS 2230-2-1-WFK), geändert durch § 1 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 393), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgende Verordnung:


§ 1

Die Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der bei den Studentenwerken errichteten Ämter für Ausbildungsförderung vom 26. Juli 1994 (GVBl S. 891, BayRS 2230-2-1-1-WFK), zuletzt geändert durch § 17 des Gesetzes vom 7. August 2003 (GVBl S. 503), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird die Zahl „4“ durch die Zahl „2“ ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 2 wird gestrichen.
b)
Die bisherigen Nrn. 3 bis 5 werden Nrn. 2 bis 4.

3.
§ 3 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 4 werden die Worte „Eichstätt ohne die Abteilung München“ durch die Worte „Eichstätt-Ingolstadt“ ersetzt.
b)
In Nr. 5 werden die Worte „-Augsburg – Abteilung Nürnberg-” gestrichen.

4.
§ 4 wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 7 wird gestrichen.
b)
Die bisherigen Nrn. 8 bis 11 werden Nrn. 7 bis 10.
c)
Die bisherige Nr. 12 wird Nr. 11 und erhält folgende Fassung:
„11. Munich Business School,“.
d)
Die bisherigen Nrn. 13 und 14 werden Nrn. 12 und 13.
e)
Die bisherige Nr. 15 wird Nr. 14; das Wort „und“ wird durch ein Komma ersetzt.
f)
Die bisherige Nr. 16 wird Nr. 15; der Schlusspunkt wird durch ein Komma ersetzt.
g)
Es werden folgende Nrn. 16 bis 18 angefügt:
„16.
der Fachhochschule für angewandtes Management Erding,
17.
der Macromedia Fachhochschule der Medien München und
18.
der Hochschule für Angewandte Sprachen/Fachhochschule des SDI München.“

5.
§ 6 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 4 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
b)
In Nr. 5 wird der Schlusspunkt durch das Wort „und“ ersetzt.
c)
Es wird folgende Nr. 6 angefügt:
„6. Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg.“



§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.


München, den 13. September 2010

Bayerisches Staatsministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Dr.  Wolfgang  Heubisch
Staatsminister