Veröffentlichung KWMBl. 2011/01 S. 13 vom 06.12.2010

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Az.: S 1-5 S 7641-4.106 180
2230.1.3-UK
2230.1.3-UK
 
Kooperationsmodelle zwischen Haupt-/Mittelschule und Realschule
für das Schuljahr 2011/2012
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 6. Dezember 2010 Az.: S 1-5 S 7641-4.106 180
 
 
1.
Ausgangslage
Haupt-/Mittelschulen und Realschulen sind eigenständige Schularten, die gemäß ihrem jeweiligen Bildungsauftrag Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen ansprechen. Kooperationen zwischen den genannten Schularten finden bereits jetzt an einer Reihe von Standorten statt und erstrecken sich vorwiegend auf schulorganisatorische Bereiche wie Mittagsbetreuung oder die Nutzung von schulischer Infrastruktur, wie z. B. Sportanlagen.
Die Zusammenarbeit zwischen Schulen beider Schularten kann im Interesse der jeweiligen Schülergruppen intensiviert werden. Hierzu sollen neue Kooperationsmodelle erprobt werden, die jedoch die Eigenständigkeit der Schularten Haupt-/Mittelschule und Realschule unberührt lassen. Voraussetzung ist jeweils das Einvernehmen der beiden Schulaufwandsträger (Kommune und Landkreis), der Schulen und der Elternvertretungen. Es sollen solche Modelle Vorrang haben, bei denen ein Ganztagsangebot besteht und bei denen zusätzliche Unterrichtsangebote in den Bereichen Sport und Kunst sowie im Wahlfachbereich ausgewiesen werden. Das heißt aber nicht, dass andere Schwerpunkte von vorneherein ausgeschlossen sind. Oberstes Prüfkriterium für die Auswahl der Modellvorhaben ist die zu erwartende Weiterentwicklung von Haupt-/Mittelschule und Realschule.
 
 
2.
Ziele
Konkrete Zielsetzung der geplanten Kooperationen zwischen Haupt-/Mittelschulen und Realschulen ist die Weiterentwicklung des bestehenden Schulsystems in folgenden Bereichen:
-
Gezielte individuelle Förderung und Stärkung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen beider Schularten, die sich an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausrichtet.
-
Erleichterung des Übertritts von der Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der Haupt-/Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 bzw. 7 der Realschule durch von beiden Partnerschulen gestaltete Intensivierungskurse.
-
Reduzierung der Übergänge von Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule.
-
Systematische Vorbereitung der Realschülerinnen und Realschüler, die als Externe den qualifizierten Hauptschulabschluss anstreben.
-
Stabilisierung schwächerer Realschülerinnen und Realschüler an den Realschulen.
-
Erhöhung der Zahl der Realschulabschlüsse.
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Förderung schwächerer Haupt-/Mittelschülerinnen und Haupt-/Mittelschüler zur Sicherung der Ausbildungsreife.
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Senkung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss.
-
Ausbau qualitativ hochwertiger wohnortnaher Schulangebote in der Fläche; Ziel ist, mit zusätzlichen Instrumenten die Erreichbarkeit des Realschulabschlusses zu erhöhen.
-
Berücksichtigung der besonderen Ausprägungen in Stadt und Land.
-
Schaffung effizienter Strukturen, die zukunftsfähig und nachhaltig sind.
 
 
3.
Ausschreibung und Ausgestaltung
Die Kooperationsmodelle zwischen Haupt-/Mittelschule und Realschule können auch zum Beginn des Schuljahrs 2011/2012 eingeführt werden. Sie haben eine Laufzeit bis längstens zum Ende des Schuljahrs 2014/2015. Die Schulen legen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis zum Ablauf des 31. März 2011 einen Antrag zur Genehmigung der Durchführung ihres Kooperationsmodells vor. Dem Antrag sind eine Aufstellung der Ziele, eine detaillierte Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen, die erforderlichen Unterschriften (beteiligte Schulen, Schulaufwandsträger, Elternbeiräte) sowie weitere aussagekräftige Unterlagen im Sinne der vorliegenden Ausschreibungsbedingungen (z. B. ein Konzept zur Überwindung der ggf. vorhandenen räumlichen Distanz zwischen den Partnerschulen) beizufügen. Es wird besonders auf das Unterschriftserfordernis, v. a. der Sachaufwandsträger, und die Notwendigkeit einer detaillierten Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen hingewiesen.
Individuelle Vorschläge und Anregungen von Seiten der Antragsteller für die konkrete Ausgestaltung der Kooperationsmodelle sind im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen ausdrücklich erwünscht und werden ergebnisoffen geprüft.
Einbezogen werden bestehende Schulen oder ggf. auch Verlagerungen/Neugründungen von Realschulen in bislang unterversorgten Gebieten zur Ergänzung des Realschulangebotes, die den üblichen Genehmigungsbedingungen genügen. Im Rahmen dieser Modelle genügt jedoch statt der bisher notwendigen Dreizügigkeit der Nachweis einer gesicherten Zweizügigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass gerade in diesen Fällen eine möglichst frühzeitige Antragstellung (idealer Weise deutlich vor Fristablauf) notwendig ist, um die beiden Genehmigungsverfahren (Zweizügige Realschule und Kooperationsmodell) vollständig durchzuführen und im Fall einer positiven Entscheidung eine reibungslose Umsetzung des Konzepts zum Schuljahr 2011/2012 gewährleisten zu können.
 
 
4.
Rahmenbedingungen
Die einzubringenden Kooperationsmodelle müssen sich dabei an folgenden grundlegenden Rahmenbedingungen orientieren:
 
4.1
Anforderungen an die Schulen
Die Partner liegen in räumlicher Nähe und müssen mindestens zweizügig sein. Es können auch Haupt-/Mittelschulverbünde teilnehmen. Modelle, die einen Ganztagszug führen, werden bevorzugt behandelt. Die Einrichtung der Kooperationsmodelle erfolgt im Einvernehmen mit den betroffenen Landkreisen, Gemeinden, Schulen und Eltern.
Soweit die Durchführung des Kooperationsmodells mit einer noch zu gründenden Realschule angestrebt wird, ist der zuständige Ministerialbeauftragte für die Realschulen hinzuzuziehen. Dieser prüft das Kooperationsmodell und stellt gegebenenfalls das Einvernehmen für die Realschulseite her. Er kann die Aufgabe an eine Realschule in seinem Zuständigkeitsbereich übertragen.
 
4.2
Anforderungen an das Kooperationsmodell
-
Das Kooperationsmodell muss der Verwirklichung der genannten Ziele dienen. Dabei muss die Eigenständigkeit der beiden Schulen/Schularten gewahrt bleiben. Jede Schülerin und jeder Schüler muss auch im Rahmen der Kooperation wissen, welcher Schulart und Schule sie/er angehört.
-
Ein wechselseitiger Pflichtunterricht ist nicht Bestandteil der Ausschreibungsbedingungen. Im Rahmen der Förder- und Intensivierungsangebote zur Ergänzung des Unterrichts in den Pflichtfächern sowie in den Wahlangeboten ist jedoch wechselseitiger Unterricht ausdrücklich erwünscht.
-
Intensivierungskurse in den Kernfächern und weitere Angebote wie z. B. im musischen Bereich, Sport, Wahlfächer, Arbeitsgemeinschaften, Projekte, Praxismaßnahmen entsprechend dem üblichen Ganztagsprogramm.
-
Außerunterrichtliche Zusammenarbeit, Zusammenarbeit bei der Nutzung von Fachräumen und Sportanlagen und im sonstigen Schulleben.
-
Für Gastschulverhältnisse und Fragen der Schülerbeförderungen gelten die bestehenden rechtlichen Bestimmungen.
 
 
5.
Qualitätssicherung
Die Ausschreibungsbedingungen geben den Schulen keine festen Kooperationsstrukturen vor, sondern lassen den Partnerschulen Freiraum, im vorgegebenen Rahmen und unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten vor Ort individuell Modelle für eine Kooperation zu entwickeln und in der Praxis zu erproben. Die einzelnen Kooperationsmodelle werden wissenschaftlich vom ISB unter Einbeziehung externer Expertise begleitet.
Daneben ist ein Beirat benannt, der die wesentliche Aufgabe hat, aus den in der Praxis erprobten Modellen diejenigen auszuwählen, die sich im Sinne von Best-Practice-Modellen am besten bewährt und für die Schüler die nachhaltigsten Vorteile erbracht haben. Diese Modelle sollen dann ggf. freigegeben werden für eine allgemeine Umsetzung und können auch als Leitbilder dienen für Kooperationen zwischen Haupt-/Mittelschulen und anderen Schularten.
 
 
6.
Ausstattung
Die Kooperationsmodelle werden mit den vorhandenen finanziellen und personellen Mitteln umgesetzt. Die Intensivierungskurse der Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden im Rahmen der zusätzlichen Angebote der Ganztagsklassen für diese angeboten und aus den hierfür vorgesehenen Stellen und Mitteln finanziert (für jede gebundene Ganztagsklasse an Haupt-/Mittelschulen werden zwölf Lehrerstunden und 6.000 € bereit gestellt, für offene Ganztagsschulen der finanzielle Gegenwert. Für jede gebundene Ganztagsklasse an Realschulen werden acht Lehrerstunden und 6.000 € gewährt, für offene Ganztagsschulen der finanzielle Gegenwert). Soweit die Partner-Haupt-/Mittelschule keinen Förderlehrer hat, können im Rahmen des Modellversuchs unter der üblichen Anrechnung auf den Lehrerstundenbedarf Förderlehrerstunden zugeteilt werden. Zusätzlich erhalten die Partnerschulen im Modellversuch je zwei Anrechnungsstunden für die Vorbereitung und Organisation des Kooperationsmodells.
 
7.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
 
 
Erhard
Ministerialdirektor