Veröffentlichung KWMBl. 2012/16 S. 224 vom 11.07.2012

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2236-9-1-4-UK
2236-9-1-4-UK
Achte Verordnung zur Änderung der Fachakademieordnung
Vom 11. Juli 2012 (GVBl S. 397)
Auf Grund von Art. 45 Abs. 2 Satz 4, Art. 89 und 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 689), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:
§ 1
Die Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO) vom 31. August 1984 (GVBl S. 339, BayRS 2236-9-1-4-UK), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 19. November 2011 (GVBl S. 614), wird wie folgt geändert:
1.
§ 18 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Bei dauernder Behinderung sowie besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens kann Studierenden ein Ausgleich von Prüfungsnachteilen bzw. Notenschutz gemäß den vom Staatsministerium erlassenen Vorschriften gewährt werden.“
2.
In § 27 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 werden nach dem Wort „einzelnen“ die Worte „oder allen“ eingefügt.
3.
§ 66 Abs. 1 Satz 2 wird aufgehoben; die Satznummerierung im bisherigen Satz 1 entfällt.
4.
§ 68 wird wie folgt geändert:
a)
In Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „und in den Fällen der Nrn. 1 bis 4 eine mindestens dreijährige einschlägige berufliche Tätigkeit, im Fall der Nr. 5 eine Hochschul- oder Fachhochschulreife sowie eine mindestens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit, vorweisen können“ durch die Worte „;  im Fall der Nr. 5 ist zusätzlich eine mindestens dreijährige einschlägige berufliche Tätigkeit oder bei Vorliegen einer Hochschul- oder Fachhochschulreife eine mindestens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit vorzuweisen“ ersetzt.
b)
Abs. 4 wird aufgehoben.
c)
Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 4.
5.
Anlage 1.2 erhält die Fassung der Anlage zu dieser Änderungsverordnung.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. September 2012 in Kraft.
München, den 11. Juli 2012
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Dr.  Ludwig Spaenle
Staatsminister

Anlage