Veröffentlichung KWMBl. 2012/16 S. 226 vom 13.07.2012

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2230-1-1-5-UK
2230-1-1-5-UK
Fünfte Verordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung
Vom 13. Juli 2012 (GVBl S. 399)
Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 689), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die Errichtung staatlicher Schulen (Schulerrichtungsverordnung – SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl S. 96, BayRS 2230-1-1-5-UK), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 14. Oktober 2011 (GVBl S. 550), wird wie folgt geändert:
1.
In § 1 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Kollegs,“ die Worte „staatlichen Schülerheime im Sinn von Art. 107 Abs. 2 Satz 1 BayEUG,“ eingefügt.
2.
§ 4 wird wie folgt geändert:
a)
In Abs. 2 Satz 2 wird die Zahl „2012“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.
b)
In Abs. 3 werden die Worte „Nr. 4.7 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2013,“ gestrichen.
3.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a)
Es wird folgende neue Nr. 5.18 eingefügt:
„5.18
Staatliche Realschule Nürnberg III“.
b)
Die bisherigen Nrn. 5.18 bis 5.24 werden Nrn. 5.19 bis 5.25.
c)
Es wird folgende neue Nr. 6.16 eingefügt:
„6.16
Staatliche Realschule Großostheim“.
d)
Die bisherigen Nrn. 6.16 bis 6.32 werden Nrn. 6.17 bis 6.33.
e)
Es wird folgende neue Nr. 7.1 eingefügt:
„7.1
Staatliche Realschule Affing“.
f)
Die bisherigen Nrn. 7.1 bis 7.35 werden Nrn. 7.2 bis 7.36.
4.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Nrn. 1.15, 1.49, 1.67, 2.3, 2.16, 3.2 werden jeweils die Worte „mit Schülerheim“ angefügt.
b)
Es wird folgende neue Nr. 3.9 eingefügt:
„3.9
Gymnasium Lappersdorf“.
c)
Die bisherigen Nrn. 3.9 bis 3.25 werden Nrn. 3.10 bis 3.26.
d)
Die bisherige Nr. 3.26 wird Nr. 3.27; nach den Worten „Elly-Heuss-Gymnasium“ werden die Worte „für Mädchen“ eingefügt.
e)
In Nrn. 4.7 und 4.30 werden jeweils die Worte „mit Schülerheim“ angefügt.
f)
Es wird folgende neue Nr. 5.43 eingefügt:
„5.43
Gymnasium Wendelstein“.
g)
Die bisherige Nr. 5.43 wird Nr. 5.44.
h)
In Nrn. 6.28, 6.36 und 7.7 werden jeweils die Worte „mit Schülerheim“ angefügt.
i)
Es wird folgende neue Nr. 7.8 eingefügt:
„7.8
Gymnasium Diedorf“.
j)
Die bisherigen Nrn. 7.8 bis 7.24 werden Nrn. 7.9 bis 7.25.
k)
Die bisherige Nr. 7.25 wird Nr. 7.26; es werden die Worte „mit Schülerheim“ angefügt.
l)
Die bisherigen Nrn. 7.26 bis 7.34 werden Nrn. 7.27 bis 7.35.
m)
Die bisherige Nr. 7.35 wird Nr. 7.36; es werden die Worte „mit Schülerheim“ angefügt.
n)
Die bisherigen Nrn. 7.36 bis 7.40 werden Nrn. 7.37 bis 7.41.
5.
In Anlage 4 Teil 1 Nr. 2.1 werden in Spalte 3 die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Deggendorf“ eingefügt.
6.
Anlage 5 wird wie folgt geändert:
a)
Es wird folgende neue Nr. 1.2 eingefügt:
„1.2
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Altötting“.
b)
Die bisherige Nr. 1.2 wird Nr. 1.3.
c)
Es wird folgende Nr. 1.4 eingefügt:
„1.4
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie Wasserburg am Inn“.
d)
Die bisherige Nr. 1.3 wird Nr. 1.5.
e)
Es wird folgende neue Nr. 2.1 eingefügt:
„2.1
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität Deggendorf“.
f)
Die bisherigen Nrn. 2.1 bis 2.3 werden Nrn. 2.2 bis 2.4.
g)
Es wird folgende neue Nr. 2.5 eingefügt:
„2.5
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Passau“.
h)
Die bisherigen Nrn. 2.4 bis 2.5 werden Nrn. 2.6 bis 2.7.
i)
Die bisherige Nr. 2.6 wird Nr. 2.8; in Spalte 2 werden die Worte „Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Glashüttentechnik“ durch die Worte „Staatliche Fachschule für Glas“ ersetzt.
j)
Es werden folgende neue Nr. 3.2 und folgende Nr. 3.3 eingefügt:
„3.2
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik, energiesparendes Bauen Neumarkt i.d.Opf.
 3.3
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Waldmünchen“.
k)
Die bisherige Nr. 3.2 wird Nr. 3.4.
l)
Es werden folgende neue Nrn. 4.2 und 4.3 eingefügt:
„4.2
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität Bayreuth
 4.3
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Coburg“.
m)
Die bisherigen Nrn. 4.2 bis 4.10 werden Nrn. 4.4 bis 4.12.
n)
Es wird folgende neue Nr. 5.1 eingefügt:
„5.1
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umwelttechnik und regenerative Energien Ansbach/Triesdorf“.
o)
Die bisherige Nr. 5.1 wird Nr. 5.2.
p)
Es wird folgende Nr. 5.3 eingefügt:
„5.3
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität Roth“.
q)
Es wird folgende neue Nr. 6.2 eingefügt:
„6.2
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Hotel- und Gaststättengewerbe Bad Kissingen“.
r)
Die bisherigen Nr. 6.2 wird Nr. 6.3.
s)
Es werden folgende Nrn. 6.4 und 6.5 eingefügt:
„6.4
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität Bad Neustadt a.d.Saale
 6.5
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik Lohr am Main“.
t)
Die bisherige Nr. 6.3 wird Nr. 6.6.
u)
Es werden folgende neue Nrn. 7.1 und 7.2 eingefügt:
„7.1
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie Donauwörth
 7.2
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Höchstädt“.
v)
Die bisherigen Nrn. 7.1 bis 7.3 werden Nrn. 7.3 bis 7.5.
7.
Anlage 8 wird wie folgt geändert:
a)
Es wird folgende neue Nr. 1.1 eingefügt:
„1.1
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Freising“.
b)
Die bisherigen Nrn. 1.1 bis 1.4 werden Nrn. 1.2 bis 1.5.
8.
Anlage 10 wird wie folgt geändert:
a)
In der Überschrift wird das Wort „Landesschulen“ durch das Wort „Landesschule“ ersetzt.
b)
In Nr. 1.1 werden nach dem Wort „München“ die Worte „mit Schülerheim“ eingefügt.
c)
Nr. 1.2 wird aufgehoben.
9.
Anlage 11 wird wie folgt geändert:
a)
Es wird folgende neue Nr. 1.2 eingefügt:
Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
1.2
Staatliches Berufliches Schulzentrum Garmisch-Partenkirchen
Staatliche Berufsschule Garmisch-Partenkirchen,

Staatliche Wirtschaftsschule Garmisch-Partenkirchen“.
b)
Die bisherigen Nrn. 1.2 bis 1.6 werden Nrn. 1.3 bis 1.7.
c)
Es wird folgende neue Nr. 2.1 eingefügt:
Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
2.1
Staatliches Berufliches Schulzentrum Deggendorf
Staatliche Berufsschule II Deggendorf,

Staatliche Wirtschaftsschule Deggendorf“.
d)
Die bisherigen Nrn. 2.1 bis 2.4 werden Nrn. 2.2 bis 2.5.
e)
Die bisherige Nr. 2.5 wird Nr. 2.6; in Spalte 3 werden die Worte „Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Glashüttentechnik“ durch die Worte „Staatliche Fachschule für Glas“ ersetzt.
f)
Es wird folgende neue Nr. 4.6 eingefügt:
Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
4.6
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kronach
Staatliche Berufsschule Kronach,

Staatliche Berufsfachschule für Hauswirtschaft Kronach,

Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Kronach,

Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Kronach“.
g)
Die bisherigen Nrn. 4.6 bis 4.8 werden Nrn. 4.7 bis 4.9.
§ 2
1Diese Verordnung tritt am 31. Juli 2012 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 1 Nr. 2 Buchst. b mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft.
München, den 11. Juli 2012
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Dr. Ludwig Spaenle
Staatsminister