Veröffentlichung KWMBl. 2012/04 S. 43 vom 30.01.2012

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Az.: VII.8-5 S 9500-3-7.576
2236.4.2-UK
2236.4.2-UK
Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung
für andere Bewerber an der Berufsfachschule
für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis
hinreichender Deutschkenntnisse in Wort
und Schrift für Bewerber mit einer anderen
Muttersprache als Deutsch
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 30. Januar 2012  Az.: VII.8-5 S 9500-3-7.576
 
Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen für die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an der Berufsfachschule für Kinderpflege nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen (§ 49 Abs. 2 Satz 4 der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege (Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege - BFSOHwKiSo) vom 4. September 1985 (GVBl S. 502, KMBl I S. 257), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2007 (GVBl S. 663, KWMBl I S. 382).
 
1.
Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Der Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse gilt als erbracht, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber im Abschlusszeugnis einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Haupt-/Mittelschule, der Realschule oder im Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mindestens die Note „ausreichend“ im Fach Deutsch bzw. Deutsch als Zweitsprache vorweisen kann.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird der Nachweis durch einen mit mindestens der Note „ausreichend“ bestandenen schriftlichen Deutsch-Sprachtest und ein mit mindestens der Note „ausreichend“ bestandenes Bewerbungsgespräch zur Überprüfung der mündlichen Deutschkenntnisse geführt.
 
2.
Schriftlicher Deutsch-Sprachtest
In einem schriftlichen Deutsch-Sprachtest werden die Bereiche „Leseverstehen“, „Ausdrucksvermögen“ und „formale Sprachbeherrschung“ geprüft. Das Anforderungsniveau der Aufgaben orientiert sich an der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten.
 
3.
Bewerbungsgespräch zur Überprüfung der mündlichen Deutschkenntnisse
Die Überprüfung der mündlichen Deutschkenntnisse erfolgt im Rahmen eines „Bewerbungsgesprächs“ an der Schule. Gesprächsgegenstand soll der bisherige Lebens- und Berufsweg der Bewerberin bzw. des Bewerbers sein. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage eines Bewertungsbogens.
 
4.
Termine im Schuljahr 2011/12
Der schriftliche Deutsch-Sprachtest für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an der Berufsfachschule für Kinderpflege 2012 anstreben, findet bayernweit am Donnerstag, 8. März 2012, statt.
Die Terminierung des Bewerbungsgesprächs erfolgt durch die Schulen.
 
5.
Anmeldung
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber ist schriftlich bis spätestens 1. März bei einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege zu beantragen (§ 49 Abs. 2 Satz 1 BFSOHwKiSo).
Die Schule entscheidet über die Notwendigkeit der Teilnahme am schriftlichen Deutsch-Sprachtest und am Bewerbungsgespräch zur Überprüfung der mündlichen Deutschkenntnisse nach Prüfung der Unterlagen.
 
6.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2012 in Kraft.
 
Dr. Peter  M ü l l e r
Ministerialdirektor