Veröffentlichung KWMBl. 2012/05 S. 48 vom 03.02.2012

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Az.: VI.9-5 S 5422-6b.128 600
2235.1.1.2-UK
2235.1.1.2–UK
Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern;
hier: Zeugnismuster für die Gymnasien und
Änderung weiterer Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 3. Februar 2012  Az.: VI.9-5 S 5422-6b.128 600
1.
Die Bekanntmachung zum Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 4. April 2008 (KWMBl S. 106), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. Oktober 2009 (KWMBl S. 322), wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Der Tabelle werden folgende zwei Zeilen angefügt:
Tkspb Elementare Sprachverwendung (A1/A2)
Chispb Elementare Sprachverwendung (A1)
1.1.2
In Nr. 5.1.1 werden die Worte „Lateinkenntnisse entsprechend“ durch die Worte „Kenntnisse in Latein gemäß“ ersetzt, nach dem Wort „Kultus“ die Worte „zum Nachweis der nach der Lehramtsprüfungsordnung I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse“ eingefügt und die Worte „bzw. dem KMS vom 13. Januar 2008 Az.: VI.3-5 S 5510-6.13 108“ durch die Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
1.1.3
In Nr. 5.1.2 werden das Wort „entsprechend“ durch das Wort „gemäß“ ersetzt, die Worte „der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2008 (KWMBl S. 36) bzw.“ gestrichen, nach dem Wort „Kultus“ die Worte „zum Erwerb des Latinums bzw. Graecums – Gesamtüberblick“ und nach dem Klammerzusatz die Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
1.1.4
In Nr. 5.3.1 wird nach der Zeile mit dem Wort „Spanisch*:“ jeweils eine Zeile mit dem Wort „Türkisch*:“ und eine Zeile mit dem Wort „Chinesisch*:“ angefügt
1.2
Nr. 6 erhält folgende Fassung:
„Für das Zeugnis der Einführungsklasse gelten die Regelungen zum Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 entsprechend.“
1.3
Nr. 7 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Die Worte „des achtjährigen Gymnasiums“ werden gestrichen.
1.3.2
In Nr. 7.1 werden die Ziffer „9“ jeweils durch die Ziffer „6“, die Ziffer „7“ durch die Ziffer „4“, die Ziffer „8“ durch die Ziffer „5“ und die Ziffer „10“ durch die Ziffer „7“ ersetzt.
1.3.3
Nr. 7.2 wird wie folgt geändert:
1.3.3.1
Die Tabelle erhält folgende Fassung:
Jahrgangsstufe
bzw.
Ausbildungsabschnitt
E1 E2 F1 F2 F3
5 A1 -- A1 -- --
6 A1+ A1 A1+ A1 --
7 A2 A2 A2 A2 --
8 A2+ A2+ A2+ A2+ A2
9 B1 B1 B1 B1 A2+
10 B1+ B1+ B1+ B1+ B1/B1+
11/1, 11/2 B2 B2 B1+/B2 B1+/B2 B1+/B2
12/1, 12/2 B2+/C1 B2+/C1 B2/C1 B2/C1 B2/C1
Jahrgangsstufe
bzw.
Ausbildungsabschnitt
It/Ru/Sp3   F/It/Ru/Spspb Tkspb Chispb
5 -- -- -- --
6 -- -- -- --
7 -- -- -- --
8 A2 -- -- --
9 A2+ -- -- --
10 B1/B1+ A2 A1/A2 A1
11/1, 11/2 B1+/B2 A2+/B1 A2+ A1/A2
12/1, 12/2 B2/C1 B1/B1+ B1 A2/A2+
1.3.3.2
In Nr. 7.2.1 wird die Ziffer „9“ durch die Ziffer „6“ ersetzt.
1.3.3.3
In Nr. 7.2.2 wird die Ziffer „10“ durch die Ziffer „7“ ersetzt und nach der Zeile mit dem Wort „Spanisch*:“ eine Zeile mit dem Wort „Türkisch*:“ eingefügt.
1.3.4
Nr. 7.3 wird wie folgt geändert:
1.3.4.1
Die Ziffer „9“ wird durch die Ziffer „6“ und die Ziffer „10“ durch die Ziffer „7“ ersetzt.
1.3.4.2
In Nr. 7.3.1 werden das Wort „entsprechend“ durch das Wort „gemäß“ ersetzt, nach dem Wort „Kultus“ die Worte „zum Erwerb des Latinums bzw. Graecums – Gesamtüberblick“ eingefügt und die Worte „, geändert durch Bekanntmachung vom 10. Juni 2009 (KWMBl S. 222)“ durch die Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
1.3.4.3
In Nr. 7.3.2 werden die Worte „Lateinkenntnisse“ durch die Worte „Kenntnisse in Latein gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Nachweis der nach der Lehramtsprüfungsordnung I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse vom 15. Februar 2008 (KWMBl S. 36) in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
1.4
Anlagen 3 bis 5 werden aufgehoben.
1.5
Die bisherigen Anlagen 6 bis 10 werden Anlagen 3 bis 7.
1.6
In Anlage 4 werden in Fußnote 2 in Satz 1 das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort „Übertritt“ die Worte „und bei Befreiung vom Fach Sport“ einfügt.
1.7
In Anlage 5 werden in Fußnote 3 in Satz 1 das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort „Übertritt“ die Worte „und bei Befreiung vom Fach Sport“ einfügt.
1.8
In Anlage 6 werden in Fußnote 8 nach dem Wort „Ausland,“ die Worte „Befreiung vom Fach Sport“ eingefügt.
1.9
In Anlage 7 wird unter Teil II. in der letzten Zeile nach dem Wort „Durchschnittsnote“ ein Doppelpunkt angefügt.
2.
In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs vom 7. Dezember 2009 (KWMBl S. 400) werden in Nr. 2 die Worte „, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. Oktober 2009 (KWMBl S. 322),“ gestrichen.
3.
In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Abendgymnasien vom 15. Januar 2010 (KWMBl S. 25) werden in Nr. 2 die Worte „, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. Oktober 2009 (KWMBl S. 322),“ gestrichen.
4.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft.
Dr.  Peter Müller
Ministerialdirektor

Anlagen