Veröffentlichung KWMBl. 2013/13 S. 217 vom 03.05.2013

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Az.: VI.9-5 S 5422-6b.25 552
2235.1.1.2-UK
2235.1.1.2-UK
Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Schulordnung
für die Gymnasien in Bayern;
hier: Zeugnismuster für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 3. Mai 2013  Az.: VI.9-5 S 5422-6b.25 552
 
Die Bekanntmachung zum Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 4. April 2008 (KWMBl S. 106), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 3. Februar 2012 (KWMBl S. 48), wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 4 wird wie folgt gefasst: „Schülerinnen und Schüler des Flexibilisierungsjahrs gemäß § 66a Abs. 2 GSO erhalten nach der Teiljahrgangsstufe 8.2 bzw. 9.2 ein Jahreszeugnis über die beiden Teiljahrgangsstufen (vgl. § 70 Abs. 1a Satz 1 GSO). Das Zeugnis wird entsprechend dem Muster der Anlage 1 ausgestellt. In diesem Fall werden dort die Worte ‚im Schuljahr __________ / __________ die Klasse _______’ durch die Worte ‚in den Schuljahren __________ / __________ und __________ / __________ die Klasse _______’ ersetzt und es wird dort die Fußnote ‚Die Schülerin / Der Schüler hat die flexibilisierte Jahrgangsstufe 8 / 9 gemäß § 66a Abs. 2 GSO besucht.’ angebracht.“
2.
In Nr. 5 werden in Zeile 4 der Tabelle die Worte „Selbständige Sprachverwendung (B1)“ durch die Worte „Selbständige Sprachverwendung (B1/B1+)“ ersetzt.
3.
In Nrn. 5.1.2 und 7.3.1 werden jeweils die Worte „Erwerb des Latinums bzw. Graecums – Gesamtüberblick vom 16. März 2007 (KWMBl I S. 150)“ durch die Worte „Erwerb von Latein- bzw. Griechischkenntnissen – Gesamtüberblick vom 20. Dezember 2012 (KWMBl 2013 S. 78)“ ersetzt.
4.
Es wird folgende Nr. 7.4 angefügt: „Nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsgangs AbiBac ist im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife unter ‚Bemerkungen’ Folgendes einzufügen: Im Einklang mit dem Abkommen vom 31. Mai 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik wurde mit diesem Zeugnis gleichzeitig das französische Baccalauréat erworben.“
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
 
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor