Veröffentlichung KWMBl. 2013/15 S. 234 vom 04.07.2013

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Az.: IV.2-5 S 7641-4b. 67 067
2230.1.3-UK
2230.1.3-UK
Schulversuch
„Mittlere-Reife-Kurse in den Jahrgangsstufen 5 und 6“
der Mittelschule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. Juli 2013  Az.: IV.2-5 S 7641-4b. 67 067
 
An den in Punkt 3 genannten Mittelschulen ist auf der Grundlage von Art. 81 ff. des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) die versuchsweise Einrichtung von Mittlere-Reife-Kursen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 (M5/M6-Kurse) möglich. Hierfür gilt Folgendes:
1.
Ziele
Durch die Einrichtung von M5/M6-Kursen sollen Schülerinnen und Schüler frühzeitig auf die Aufnahme in den Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) und den erfolgreichen Besuch ab der Jahrgangsstufe 7 (vgl. Art. 7a Abs. 2 Satz 2 BayEUG) vorbereitet werden. Die Hinführung auf das erhöhte Anforderungsniveau im M-Zug bereits in den Jahrgangsstufen 5 und 6 soll die Chancen der Schülerinnen und Schüler erhöhen, den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule zu erwerben.
2.
Allgemeines
Das Angebot der M5/M6-Kurse umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Diese Kurse sind ein Instrument der frühzeitigen Vorbereitung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler auf den Besuch des M-Zuges der Mittelschule ab Jahrgangsstufe 7. Erstmalig können M5/M6-Kurse zum Schuljahr 2013/2014 für die Dauer von zwei Schuljahren gebildet werden. Zur Einrichtung eines Kursangebots sind die Zustimmungen des Schulaufwandsträgers, der Verbundkoordinatorin oder des Verbundkoordinators, des Elternbeirats und des Schulforums erforderlich.
3.
Teilnehmende Schulen
Im Schuljahr 2013/2014 werden M5/M6-Kurse an folgenden Mittelschulen eingerichtet:
Albert-Einstein-Mittelschule Augsburg-Haunstetten
Friedrich-Ebert-Mittelschule Augsburg-Göggingen
Werner-von-Siemens-Mittelschule Augsburg-Hochzoll
Schiller-Mittelschule Augsburg-Lechhausen
Kapellen-Mittelschule Augsburg-Oberhausen
Mittelschule Blaichach
Mittelschule Buchenberg
Mittelschule Dietmannsried
Wittelsbacher Mittelschule Kempten
Mittelschule Lindau-Reutin
Mittelschule Lindenberg i. Allgäu
Mittelschule Oberstaufen
Mittelschule Oberstdorf
Mittelschule Oy-Mittelberg
Mittelschule Pfronten
Mittelschule Waltenhofen
Mittelschule Weiler i. Allgäu
Mittelschule Weitnau
4.
Zugangsvoraussetzungen
Die M5/M6-Kurse werden in der Regel nach dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres eingerichtet. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Schülerinnen und Schüler unter folgenden Kriterien in die Kurse (im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten) aufgenommen:
Erstellung einer individuellen Lernstandsdiagnose,
intensive Beratung der Erziehungsberechtigten durch die Schule,
letztentscheidend ist der Elternwille,
für die Beratung durch die Schule gilt als Richtwert der Notendurchschnitt von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 bzw. in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5.
Die spätere Aufnahme in den Kurs und eine vorzeitige Beendigung sind ebenso möglich wie der Besuch des Kurses in ein oder zwei Fächern. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten. Teilnehmende Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen zum Zeitpunkt des Zwischenzeugnisses der Jahrgangsstufe 6 nicht erwarten lassen, dass sie die Aufnahmevoraussetzungen für die Mittlere-Reife-Klasse M7 erfüllen, sollen dahingehend beraten werden, sich auf das Regelangebot zu konzentrieren.
Die Aufnahme in die M7 erfolgt nach Maßgabe von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Mittelschulordnung (MSO).
Die Kurse sind keine Klassen bzw. Unterrichtsgruppen im Sinn von Art. 43 Abs. 2 Nr. 1 BayEUG und daher nicht gastschulfähig.
5.
Durchführung/Ausgestaltung
Die M5/M6-Kurse sind eine Weiterentwicklung der Modularen Förderung. Die Differenzierung kann sich auch auf den regulären Unterricht in diesen Fächern erstrecken. In den M5/M6-Kursen werden auch Probearbeiten auf erhöhtem Anforderungsniveau geschrieben, deren Ergebnisse in die Gesamtbeurteilung der Schülerinnen und Schüler eingehen können. Die Teilnahme an den M5/M6-Kursen und die hier erzielten Leistungen sind als Bemerkung in den Zeugnissen gesondert aufzunehmen.
Mittelschulen, an denen M5/M6-Kurse eingerichtet werden, können pro Jahrgangsstufe mit M-Kurs eine zusätzliche Lehrerwochenstunde erhalten. In das Kursangebot sollen auch die Förderstunden in Jahrgangsstufe 5 und 6 einbezogen werden.
6.
Laufzeit
Der Schulversuch läuft bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016.
7.
Auswertung
Die Umsetzung der M5/M6-Kurse wird von den örtlich zuständigen Staatlichen Schulämtern begleitet und vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung evaluiert. Die örtlich zuständigen Staatlichen Schulämter werden gebeten, über die Regierung von Schwaben dem Staatsministerium über den Verlauf der einzelnen M-Kurse, insbesondere über die Leistungen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bis spätestens 30. September 2014 zu berichten.
8.
Schlussbestimmungen
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2013 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2016 außer Kraft.
 
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor