Veröffentlichung KWMBl. 2013/15 S. 235 vom 05.07.2013

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): e9957c5348c25d7368747fabb455af3a765588a7239c661255132c88b1e6cb56

 

Az.: IV.4-S 7300-4b.64 248
2232.1-UK
2232.1-UK
Schülerliste für Schülerinnen und Schüler an
Grundschulen und Mittelschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. Juli 2013  Az.: IV.4-S 7300-4b.64 248
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus regelt für den Bereich der staatlichen Grundschulen und Mittelschulen Folgendes:
1.
Schülerliste
Die Klassenleiterin oder der Klassenleiter führt für jede Schülerin und jeden Schüler der Klasse eine Schülerliste nach dem Muster der Anlage dieser Bekanntmachung. Die Schülerliste gilt jeweils für die Zeit des Besuchs der Grundschule oder der Mittelschule. Die Schülerliste wird nach Beendigung des Besuchs der Grundschule oder der Mittelschule oder nach dem Verlassen der Mittelschule ein Schuljahr aufbewahrt.
2.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2013 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor

Anlage