Veröffentlichung KWMBl. 2013/19 S. 302 vom 18.10.2013

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Hinweis
Mit dem Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts vom 8. April 2013 (GVBl S. 174) wurde die Verordnung über den Landesdenkmalrat geändert. Nachstehend wird der Wortlaut dieser Änderung abgedruckt:
㤠2
Änderung von Vorschriften
(…)
(27) Die Verordnung über den Landesdenkmalrat (BayRS 2242-1-1-WFK) wird wie folgt geändert:
1.
Der Überschrift wird der Klammerzusatz „(DRatV)“ angefügt.
2.
In § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 1 Satz 3 werden jeweils die Worte „Unterricht und Kultus“ durch die Worte „Wissenschaft, Forschung und Kunst“ ersetzt.
3.
In § 3 werden die Worte „über die Reisekostenvergütung der Beamten der Reisekostenstufe C“ durch die Worte „des Bayerischen Reisekostengesetzes“ ersetzt.“
㤠4
Inkrafttreten
1Dieses Gesetz tritt am 30. April 2013 in Kraft.
(…)“