Veröffentlichung KWMBl. 2014/14 S. 202 vom 28.08.2014

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 2c99f317f5bd0225cc19dca610593ae721dded324ff4cba310f459c6d1879b2e

 


Berichtigung (GVBl S. 405)


§ 1 der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286) wird wie folgt berichtigt:

1.
In Nr. 182 bei der Änderung des Art. 3 des Bayerischen Abgrabungsgesetzes heißt es anstelle von „Satz 2“ richtig „Satz 3“.

2.
In Nr. 194 bei der Änderung des Art. 18 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes heißt es anstelle von „Sozialordnung, Familie und Frauen“ richtig „Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit“.

3.
In Nr. 233 Buchst. b bei der Änderung des Art. 9 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen heißt es anstelle von „Abs. 2 Satz 2“ richtig „Abs. 4 Satz 2“.

4.
In Nr. 236 bei der Änderung des Art. 6 des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes heißt es anstelle von „Satz 2“ richtig „Satz 1“.

5.
In Nr. 361 Buchst. aa bei der Änderung des Teils II der Anlage der Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften werden die Worte

„StMAS
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen“

durch die Worte

„StMAS
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen“

ersetzt.

6.
In Nr. 362 Buchst. b bei der Änderung des § 6 der Verordnung zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften heißt es anstelle von „Arbeit und Soziales, Familie und Frauen“ richtig „Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen“.

7.
In Nr. 370 Buchst. a bei der Änderung des Art. 12 des LfA-Gesetzes werden nach den Worten „Abs. 3“ die Worte „Satz 1“ eingefügt.

München, den 28. August 2014

Die Amtschefin der Bayerischen Staatskanzlei

Karolina  G e r n b a u e r
Ministerialdirektorin