Veröffentlichung KWMBl. 2014/14 S. 204 vom 22.08.2014

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Az.: LZ 3 B3061
2230.1.1.1.1.3-K
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Pädagogische Betreuung von Schulklassen im Bayerischen Landtag
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. August 2014  Az.: LZ 3 B3061
 
Pädagogische Betreuung von Schulklassen im Bayerischen Landtag
1.
Besuche von Schülergruppen im Bayerischen Landtag
Der Bayerische Landtag leistet mit der Pädagogischen Betreuung von Schulklassen einen wichtigen Beitrag im Rahmen der politischen Bildung. In Ergänzung zum Sozialkundeunterricht erhalten Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Schularten unter Anleitung von Fachkräften einen lebendigen Eindruck von der Praxis parlamentarischer Arbeit. Ziel des Landtagsbesuches von Schulklassen ist es, bei jungen Menschen ein vertieftes Verständnis für die Erscheinungsformen und Spielregeln der modernen Demokratie zu fördern. Daraus soll die Einsicht erwachsen, dass unsere demokratische Ordnung einerseits Freiheitsrechte gewährt, andererseits aber auch vom Einzelnen die Bereitschaft erwartet, Verantwortung zu übernehmen.
Teilnehmerkreis
An dem Programm der Pädagogischen Betreuung können Klassen und Kurse aller Schularten teilnehmen, deren Lehrpläne die Bayerische Verfassung und das parlamentarische Regierungssystem behandeln (z. B. ab 8. Klasse Mittelschule bzw. ab 10. Klasse Realschule/Gymnasium/Berufliche Schulen etc.). Zusätzlich bietet der Bayerische Landtag für Referendare und Lehrkräfte spezielle Fortbildungsveranstaltungen an, um sie mit den Aufgaben des Landtags und aktuellen Themen des Landes vertraut zu machen.
Vorbereitung und Durchführung
Die Vorbereitung des Landtagsbesuchs erfolgt an den Schulen. Zu diesem Zweck erhalten die Lehrkräfte der eingeladenen Klassen vom Landtagsamt auf Anforderung geeignete Unterrichtsmaterialien. Ferner wird auf das Internetangebot des Landtags unter http://www.bayern.landtag.de verwiesen, das u. a. über aktuelle Sitzungspläne, Tagesordnungen und die Biographien der Abgeordneten informiert. Außerdem wird dort das Gesamtangebot an Unterrichtsmaterialien vorgestellt, das beim Bayerischen Landtag erhältlich ist.
In seinem Internetauftritt (www.bayern.landtag.de) informiert der Bayerische Landtag unter dem Menüpunkt „Info Service“ jugendliche Nutzer, aber auch Bildungseinrichtungen über Arbeitsweise und Funktionen sowie aktuelle Veranstaltungen und Angebote des bayerischen Parlaments.
Die Erfahrung lehrt, dass eine gründliche Vor- und Nachbereitung an der Schule die Grundlage für einen nutzbringenden Landtagsbesuch ist. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Maximilianeum eine Informationsmappe, die ein breites Spektrum an Themen (z. B. Mitwirkung in der Demokratie, Stellung der Abgeordneten, Organisation und Aufgaben des Parlaments, Bayern in Deutschland und Europa) aufgreift. Sie wird durch ein Lehrerbegleitheft mit Arbeitsanregungen und Arbeitsblättern ergänzt.
Eine Schülergruppe soll in der Regel die jeweilige Klassenstärke nicht überschreiten; bei kleineren Klassen oder Kursen ist eine Zusammenlegung mit Parallelklassen/-kursen möglich. Die Gruppe darf aber insgesamt nicht mehr als 35 Personen umfassen. Entsprechend den Richtlinien für Besuchergruppen erhalten Schulklassen einen Fahrtkostenzuschuss.
Programmablauf
Einführung in Aufbau und Arbeitsweise des Parlaments
Besuch des Plenums oder eines Ausschusses
Gespräch mit Abgeordneten der Fraktionen
ggf. Führung durch das Maximilianeum
Einladung zu einem Imbiss
Anmeldung
Schulen können ihre formlose schriftliche Anmeldung richten an:
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Referat P V: Öffentlichkeitsarbeit, Besucher
Sachbereich Pädagogische Betreuung
Maximilianeum
81627 München
Tel.: 089 4126-2336 oder 2234
Fax: 089 4126-1767
Die schriftliche Anmeldung soll folgende Angaben enthalten:
Schuladresse mit Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse
Klassenstufe und Schülerzahl
Name der verantwortlichen Lehrkraft
gewünschter Zeitraum des Landtagsbesuchs
Das Landtagsamt teilt bei Berücksichtigung der Meldung der Schule den endgültigen Termin mit. Hat eine Schule einen Besuchstermin erhalten, kann sie im laufenden und im darauf folgenden Schuljahr von der Pädagogischen Betreuung nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Einladung zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der Pädagogischen Betreuung und zu einer Teilnahme am Programm „Lernort Staatsregierung“ zu erhalten. Diese Einschränkung soll es erlauben, möglichst viele Bewerber zumindest einmal zum Zuge kommen zu lassen.
Das Landtagsamt erwartet von den Gruppen, die zu einem Besuch eingeladen werden, inhaltliches Interesse und ein dem Parlament angemessenes Verhalten.
2.
Angebot eines Planspiels für Schulklassen „Der Landtag sind wir!“
Im Schuljahr 2014/15 bietet die „Pädagogische Betreuung im Bayerischen Landtag“ erneut ein Planspiel für Schulklassen unter dem Titel „Der Landtag sind wir!“ an. Im Rahmen dieses ca. drei- bis vierstündigen Planspiels schlüpfen die jugendlichen Teilnehmerinnen/Teilnehmer in die Rollen von Abgeordneten und lernen am Beispiel eines konkreten Gesetzgebungsverfahrens Arbeitsweise und Funktion der Gremien des Bayerischen Landtags kennen.
Das Angebot richtet sich an die Klassenstufen 8 bis 12, darunter bevorzugt an diejenigen Jahrgangsstufen, in denen das politische System in Bayern und das bayerische Parlament Gegenstand des Sozialkundeunterrichts sind (z. B. an die 8. Jahrgangsstufe der Mittelschule oder an die 10. Jahrgangsstufe in Realschule und Gymnasium). Das Planspiel wurde in Zusammenarbeit mit dem Landtagsamt von der Forschungsgruppe Jugend und Europa des Centrums für angewandte Politikforschung (C.A.P.) in München entwickelt.
Teilnehmen kann eine Schule mit mehreren Schulklassen aus einer Jahrgangsstufe (d. h. in der Regel mit etwa 60 Schülerinnen und Schülern; im Ausnahmefall auch bis zu 120 Schülerinnen/Schüler). Schulen, die im Rahmen des Besuchsprogramms der „Pädagogischen Betreuung im Bayerischen Landtag“ (s. o.) für das Schuljahr 2014/2015 eine Einladung erhalten haben beziehungsweise bereits im Vorjahr am Planspiel teilgenommen haben, werden für das Planspiel (zunächst) nicht berücksichtigt. Diese Einschränkungen verfolgen das Ziel einer möglichst gerechten Verteilung des Planspielangebots auf alle Schulen und Regionen des Freistaates.
In der Regel wird das Planspiel an den Schulen durchgeführt. Dazu sind entsprechende Räumlichkeiten erforderlich (v. a. ein größerer Tagungsraum für die „Plenarversammlung“). Nach der erfolgreichen Bewerbung einer Schule beim Landtagsamt wird in Absprache von C.A.P. und Schule ein Termin für die Durchführung festgelegt. Dabei werden auch die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt. Das Planspiel selbst wird vor Ort von entsprechend geschulten Honorarkräften des C.A.P. geleitet. Kosten für die Schule entstehen nicht. Eine organisatorische Unterstützung seitens der Lehrkräfte wird allerdings vorausgesetzt.
Für die Durchführung des Planspiels im Maximilianeum selbst stehen nur wenige Termine im Jahr zur Verfügung.
Die Auswahl für die Teilnahme nimmt die „Pädagogische Betreuung im Bayerischen Landtag“ vor. Wesentliche Auswahlkriterien sind neben den oben dargelegten Einschränkungen der Zeitpunkt der Anmeldung, eine gerechte Verteilung der Termine auf die Schularten und die angemessene Berücksichtigung aller bayerischen Regierungsbezirke.
Interessenten bewerben sich bitte schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beim Bayerischen Landtag Landtagsamt (s. u.). Die Bewerbung kann formlos sein, muss aber enthalten:
Adresse und Kommunikationswege (Telefon-/Fax-Nummer, E-Mail-Adresse) der Schule
Name der verantwortlichen Lehrkraft, die auch als Ansprechpartner fungiert
Angaben zum gewünschten (möglichst nicht zu eng gewählten) Zeitraum, in dem das Planspiel durchgeführt werden soll
ggf. den Hinweis auf das Interesse der Schule, alternativ an einem Planspiel im Maximilianeum teilzunehmen
sonstige Hinweise (z. B. nicht gewünschte Termine)
Anmeldung
Schulen richten ihre Anmeldung an:
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Referat P V: Öffentlichkeitsarbeit, Besucher
Sachbereich Pädagogische Betreuung
Maximilianeum
81627 München
Tel.: 089 4126-2336 oder 2234
Fax: 089 4126-1767
Zusätzliche Informationen
Bei der Forschungsgruppe Jugend und Europa des Centrums für angewandte Politikforschung (C.A.P.) (Tel.: 089 2180-1345) können im Vorfeld einer geplanten Anmeldung weitere Informationen eingeholt werden.
3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2014 in Kraft. Die Bekanntmachung vom 26. August 2013 (KWMBI S. 285, StAnz Nr. 39) tritt mit Ablauf des 31. August 2014 außer Kraft.
 
 
Dr. Ludwig  S p a e n l e
Staatsminister