Veröffentlichung KWMBl. 2015/10 S. 121 vom 14.07.2015

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 32a8e386741a813de6c0e3af714c69cfc5881038707cbdc0d3e02b6809c8d3fa

 

Az.: VI.5-5BS9202.14-3-7a.3 421
2236.9.1-K
2236.9.1-K
Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch
„Regelungen für die kombinierte Ausbildung an
der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg und
der Evangelischen Hochschule Nürnberg mit
ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 14. Juli 2015  Az.: VI.5-5BS9202.14-3-7a.3 421
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg und der Evangelischen Hochschule Nürnberg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang“ vom 2. Januar 2013 (KWMBl S. 69) wird wie folgt geändert:
Nr. 14 wird wie folgt geändert:
1.
Die Worte „zum Wintersemester 2013/14“ werden durch die Worte „zum Wintersemester 2017/18“ ersetzt.
2.
Der Satz „Über eine Fortsetzung des Schulversuchs wird bis zum Ende des Sommersemesters 2013 entschieden.“ wird gestrichen.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor