Veröffentlichung KWMBl. 2015/12 S. 172 vom 20.08.2015

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Az.: III.1-BS4646-4b.48 916
2230.1.3-K
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Schulversuch
„Lernen in zwei Sprachen – Bilinguale Grundschule Englisch“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. August 2015  Az.: III.1-BS4646-4b.48 916
Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 führt die Stiftung Bildungspakt Bayern in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Lernen in zwei Sprachen – Bilinguale Grundschule Englisch“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:
1.
Inhalte und Ziele
Im Rahmen des Schulversuchs soll ein Unterrichtskonzept entwickelt werden, das ein Lernen in zwei Sprachen unter Verwendung von Englisch als Arbeitssprache ermöglicht. Für geeignete Themen in verschiedenen Fächern werden entsprechende Unterrichtsmodule entwickelt.
Der Schulversuch soll Erkenntnisse erbringen hinsichtlich der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Englisch und Deutsch sowie der Entwicklung in den Bereichen Sprachbewusstheit und fachliche Kompetenzen. Darüber hinaus sollen Erfahrungen gewonnen werden, wie die Schulentwicklung eine erfolgreiche Einführung eines bilingualen Unterrichts unterstützen kann.
Als Arbeitsschwerpunkte im Schulversuch werden festgelegt:
Entwicklung und Erprobung eines Unterrichtskonzepts für einen bilingualen Unterricht (Deutsch/Englisch) in den Jahrgangsstufen 1 bis 4
Entwicklung und Erprobung profilbildender Maßnahmen in der Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung zur Ausgestaltung eines Schulprofils „Bilinguale Grundschule Englisch“
2.
Organisation
2.1
Die Modellschulen bilden im Schuljahr 2015/2016 eine Klasse der Jahrgangsstufe 1 als bilinguale Klasse und führen diese in den Schuljahren 2016/2017 bis 2018/2019 im Zuge des Aufwuchses eines bilingualen Zuges bis Jahrgangsstufe 4 fort. An den Modellschulen besteht in jeder Jahrgangsstufe neben der bilingualen Klasse mindestens eine weitere Klasse mit einem nicht bilingualen Angebot.
2.2
Der Unterricht in den Modellklassen erfolgt auf der Basis der geltenden Stundentafel für die Grundschule und des LehrplanPLUS Grundschule.
2.3
Die in den bilingualen Klassen eingesetzten Klassenlehrkräfte verfügen über den Nachweis des erfolgreichen Studiums von Englisch als nicht vertieftem Fach, werden vor Beginn ihrer Tätigkeit auf ihre Aufgaben vorbereitet und im weiteren Verlauf des Schulversuchs im Rahmen auch mehrtägiger Fortbildungen begleitet.
2.4
Jede am Schulversuch mitarbeitende Modellschule erhält für die Mitwirkung an der Konzeptentwicklung und den zusätzlichen Organisationsaufwand für die Dauer des Schulversuchs zwei Anrechnungsstunden sowie von der Stiftung Bildungspakt Bayern einen Material- und Fortbildungsetat. Eine Gewährung von Anrechnungsstunden ist lediglich für die Dauer des Schulversuchs möglich.
2.5
Für die Teilnahme am Modellversuch ist die Unterstützung der Schulgemeinschaft, insbesondere der Schulleitung, der Lehrerkonferenz, des Elternbeirats und des Schulaufwandsträgers erforderlich.
3.
Laufzeit
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2015/2016 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019.
4.
Modellschulen
Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
Schule
Adresse
Schulnr.
Reg.bez.
1
Grundschule Eichstätt
Am Graben
Am Graben 9-11
85072 Eichstätt
2479
OBay.
2
Grundschule Kaufering
Lechfeldstraße 40
86916 Kaufering
2654
OBay.
3
Grundschule Ingolstadt-Zuchering
Seeweg 7
85051 Ingolstadt
2122
OBay.
4
Grundschule München an der Waldmeisterstraße
Waldmeisterstraße 38
80935 München
2279
OBay.
5
Josef-Dosch-Grundschule Gauting
Ammerseestraße 4
82131 Gauting
2893
OBay.
6
Grundschule München an der Feldbergstraße
Feldbergstraße 85
81825 München
2162
OBay.
7
Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing
Gruber Straße 4
85586 Poing
2464
OBay.
8
Hans-Carossa Grundschule Pilsting
Lindenstraße 1
94431 Pilsting
3850
NBay.
9
Grundschule Offenstetten
Schulstraße 9
93326 Abensberg
3674
NBay.
10
Hans-Scholl-Grundschule Burglengenfeld
Im Naabtalpark 36
93133 Burglengenfeld
4828
OPf.
11
Grundschule Großberg
Jahnstraße 1a
93080 Pentling
4784
OPf.
12
Kilian-Grundschule Scheßlitz
Ostlandstraße 1
96110 Scheßlitz
5627
OFr.
13
Lucas-Cranach-Grundschule Kronach
Turnstraße 7
96317 Kronach
5787
OFr.
14
Loschge-Grundschule Erlangen
Loschgestraße 10
91054 Erlangen
6530
MFr.
15
Cunz-Reyther-Grundschule Niederndorf
Schulstraße 19
91074 Herzogenaurach
6792
MFr.
16
Dreiberg-Schule Knetzgau
Hainerter Straße 4
97478 Knetzgau
7578
UFr.
17
Herigoyen-Grundschule Sulzbach a. Main
Hollerweg 17
63834 Sulzbach am Main
7586
UFr.
18
St.-Anna-Grundschule Augsburg
Schaetzlerstraße 26
86152 Augsburg
8524
Schw.
19
Grundschule Bobingen an der Singold
Willi-Ohlendorf-Weg 7
86399 Bobingen
8938
Schw.
20
Grundschule Asbach-Bäumenheim
Josef-Dunau-Ring 4
86663 Asbach-Bäumenheim
8821
Schw.
21
Westpark-Grundschule Augsburg-Pfersee
Grasiger Weg 8
86157 Augsburg
8527
Schw.
5.
Wissenschaftliche Begleitung
Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Schulversuchs erfolgt durch Prof. Dr. Heiner Böttger, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.
6.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2015 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2019 außer Kraft.
 
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin