Veröffentlichung KWMBl. 2015/02 S. 8 vom 16.01.2015

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Az.: II.5-BP4012-6b.757
2032-K
2032-K
Änderung der Bekanntmachung über
die Zuordnung von im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
ausgeübten Funktionen zu Ämtern der
Bayerischen Besoldungsordnungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Januar 2015  Az.: II.5-BP4012-6b.757
Die Bekanntmachung über die Zuordnung von im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen vom 10. Mai 2011 (KWMBl S. 106), geändert durch Bekanntmachung vom 6. September 2013 (KWMBl S. 286), wird wie folgt geändert:
1.
In der Überschrift der Bekanntmachung werden die Worte „Unterricht und Kultus“ durch die Worte „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
2.
Die Anlage „Zuordnung von im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen“ wird wie folgt geändert:
2.1
In der Überschrift der Anlage werden die Worte „Unterricht und Kultus“ durch die Worte „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
2.2
In Nr. 3 Buchst. b linke Spalte werden am Ende ein Komma und das Wort „Förderschulen“ angefügt.
2.3
In Nr. 4 Buchst. g linke Spalte werden nach den Worten „nach vorstehenden Buchst. a bis f“ die Worte „sowie als Systembetreuer oder Systembetreuerin“ eingefügt.
2.4
Die Regelung Nr. 6 Buchst. g linke Spalte wird aufgehoben.
2.5
In Nr. 7 linke Spalte werden nach dem Wort „Fachakademie“ ein Komma und die Worte „auch wenn diese Teil eines Beruflichen Schulzentrums ist“ angefügt.
2.6
Nr. 15 wird wie folgt geändert:
2.6.1
Der Buchst. a linke Spalte erhält folgende Fassung: „als Koordinator oder Koordinatorin für Ganztagsschulangebote bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen“.
2.6.2
Der bisherige Buchst. a linke Spalte wird zu Buchst. l.
2.6.3
In Buchst. f linke Spalte werden am Ende ein Komma und das Wort „Förderschulen“ angefügt.
2.6.4
In der rechten Spalte werden nach dem Buchst. k die Worte „und l)“ eingefügt.
2.7
In Nr. 27 Buchst. c werden die Worte „Unterricht und Kultus“ durch die Worte „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
2.8
In Nr. 36 Buchst. b werden nach dem Wort „Förderschulen“ die Worte „oder über die beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS)“ eingefügt.
2.9
In Nr. 41 Buchst. d werden die Worte „Unterricht und Kultus“ durch die Worte „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
2.10
Nr. 43 wird wie folgt geändert:
2.10.1
In Buchst. f linke Spalte werden am Ende folgende Worte angefügt:
„−
einer Außenstelle einer beruflichen Schule mit mehr als 80 Schülern und Schülerinnen
einer Außenstelle einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen“
2.10.2
Auf Höhe des Spiegelstrichs „einer Außenstelle einer beruflichen Schule mit mehr als 80 Schülern und Schülerinnen“ in der linken Spalte werden parallel dazu in der rechten Spalte die Worte „A 15“ eingefügt.
2.10.3
Auf Höhe des Spiegelstrichs „einer Außenstelle einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen“ in der linken Spalte werden parallel dazu in der rechten Spalte die Worte „A 15 + AZ“ eingefügt.
3.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirigent