Veröffentlichung KWMBl. 2016/11 S. 199 vom 14.07.2016

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Az. VI.8-BS9500-3-7a.68 373
2236.4.1-K
2236.4.1-K
Änderung der Bekanntmachung über die Zulassung zur
Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer
öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege –
Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 14. Juli 2016, Az. VI.8-BS9500-3-7a.68 373
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse“ vom 23. Juli 2013 (KWMBl. S. 275), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 23. Juni 2015 (KWMBl. S. 104) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
a)
In der Überschrift wird die Angabe „2015/16“ durch die Angabe „2016/17“ ersetzt.
b)
Die Angabe „Kinderpflege 2016“ wird durch die Angabe „Kinderpflege 2017“ ersetzt.
c)
Die Wörter „Donnerstag, 3. März 2016“ werden durch die Wörter „Montag, 6. März 2017“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2016 in Kraft.
 
Herbert  P ü l s
Ministerialdirektor