Veröffentlichung KWMBl. 2016/11 S. 206 vom 01.08.2016

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Az. V.7-5S5400.13-6b.21462
2230.1.3-K
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Erweiterung des Schulversuchs „CAS in Prüfungen“
auf weitere Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 1. August 2016, Az. V.7-5S5400.13-6b.21462
1.
Historie und Zweck des Schulversuchs
1Seit dem Schuljahr 2012/13 läuft gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. August 2012 (KWMBl. S. 289) der Schulversuch „CAS in Prüfungen“. 2Gegenstand des Schulversuchs ist die Erprobung der Mathematiksoftware Geogebra als Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen im Fach Mathematik in Jahrgangsstufe 10. 3Da es sich um eine PC-Software handelt, wird im Schulversuch auch eine USB-Prüfungsumgebung für Standrechner und Laptops getestet, die Unterschleif bei Verwendung von Geogebra in schriftlichen Leistungsnachweisen unterbinden soll. 4Der Schulversuch läuft derzeit bis zum Ende des Schuljahres 2016/17; es können derzeit nur Gymnasien teilnehmen, an denen wenigstens eine Notebookklasse eingerichtet ist. 5Gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11. März 2014 (KWMBl. S. 54) wurde der Schulversuch „CAS in Prüfungen“ auf die Jahrgangsstufen 11 und 12 ausgeweitet; damit verbunden ist gemäß Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 7. Juni 2011 (KWMBI. S. 129) die Zulassung in allen schriftlichen Leistungsnachweisen und der Abiturprüfung.
2.
GeogebraCAS als Hilfsmittel in Leistungsnachweisen
1Geogebra wird von der Johannes-Kepler-Universität Linz (Prof. Hohenwarter) entwickelt. 2Die Software umfasst inzwischen neben Dynamischer Geometrie und Analysis auch Funktionen der Stochastik und ein Computeralgebrasystem (CAS), so dass alle benötigten Funktionen für eine CAS-Abiturprüfung zur Verfügung stehen. 3Für die Nutzung von GeogebraCAS wird entweder ein PC (der für Prüfungen im Normalfall nicht in Frage kommen dürfte), ein Note- oder Netbook oder ein Tablet benötigt. 4Dies hat einerseits den Vorteil, dass für die Verwendung von CAS kein eigenes Gerät angeschafft werden muss, das in anderen Fächern oder auch privat kaum eingesetzt werden kann. 5Andererseits ist bei der Zulassung eines Note- oder Netbooks oder Tablets als Hilfsmittel in Leistungsnachweisen bzw. der CAS-Abiturprüfung in besonderer Weise sicherzustellen, dass Unterschleif unterbunden wird. 6Dies leistet derzeit eine Prüfungsumgebung, die von der Fachhochschule Nordwestschweiz als Open-Source-Produkt entwickelt wurde und vom Entwicklerteam von Geogebra entsprechend den Vorgaben des Staatsministeriums angepasst wird. 7Der Computer wird von einem USB-Stick gebootet und in einer abgeschlossenen Linux-Umgebung gestartet, in der dann lediglich Geogebra und ein Textverarbeitungsprogramm zur Verfügung stehen; ein Zugriff auf Laufwerke oder ein Netzwerk ist nicht möglich. 8Da die kontinuierliche Anpassung und Pflege der Prüfungsumgebung vergleichsweise aufwändig ist, arbeitet die Johannes-Kepler-Universität Linz auch an einer browsergestützten Prüfungsumgebung für Geogebra, die die USB-Prüfungsumgebung in der Zukunft ablösen wird. 9Das Staatsministerium wird diese ab dem Schuljahr 2016/17 zulassen, sofern bis dahin keine Erkenntnisse vorliegen, die diesem Vorhaben entgegenstehen. 10Ferner werden an den teilnehmenden Schulen ab dem Schuljahr 2016/17 auch Tablets als Hilfsmittel in Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ab Jahrgangsstufe 10 zugelassen.
3.
Bisher teilnehmende Schulen
Derzeit nehmen drei Gymnasien am Schulversuch „CAS in Prüfungen“ teil:
Gymnasium Ottobrunn,
Gymnasium Veitshöchheim,
Gymnasium Wertingen.
4.
Erweiterung des Schulversuchs ab dem Schuljahr 2016/17
1Ab dem Schuljahr 2016/17 werden folgende Schulen in den Schulversuch aufgenommen:
Max-Planck-Gymnasium München,
Albrecht-Ernst-Gymnasium Oettingen,
Gymnasium Zwiesel.
2Geogebra wird an den genannten Schulen im Rahmen des Schulversuchs – gemäß Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 7. Juni 2011 (KWMBI. S. 129) – als Hilfsmittel zur Verwendung in Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ab Jahrgangsstufe 10 zugelassen. 3Damit verbunden ist die Zulassung von Geogebra – im Rahmen des Schulversuchs – als Hilfsmittel in der Abiturprüfung. 4Den Schulen wird jeweils freigestellt, ob sie mit Klassen der Jahrgangsstufe 10 oder mit Kursen der Jahrgangsstufe 11 in den Schulversuch einsteigen möchten.
5.
Budgetneutralität
Für die Teilnahme am Schulversuch ist kein Budgetzuschlag vorgesehen.
6.
Auswertung der Ergebnisse
1Der Schulversuch wird durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Prof. Dr. Weigand) wissenschaftlich begleitet und evaluiert. 2Die teilnehmenden Schulen sind zur Mitwirkung am Evaluationsverfahren aufgefordert.
7.
Verlängerung des Schulversuchs
Aufgrund der Erweiterung auf zusätzliche Schulen wird der Schulversuch „CAS in Prüfungen“ zunächst um weitere drei Jahre verlängert und läuft nun bis zum 31. Juli 2020.
8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2016 in Kraft. 2Sie tritt am 31. Juli 2020 außer Kraft.
3Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Erweiterung des Schulversuchs „CAS in Prüfungen“ vom 11. März 2014 (KWMBl. S. 54) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2016 außer Kraft.
 
Herbert Püls
Ministerialdirektor