Veröffentlichung KWMBl. 2017/11 S. 363 vom 26.09.2017

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Az. VI.8-BS9600-7a.82 114
2236.6.2-K, 2236.9.2-K
2236.6.2-K, 2236.9.2-K
Vollzug der Fachschulordnung und der Fachakademieordnung;
hier: Zeugnismuster, Urkundenmuster
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. September 2017, Az. VI.8-BS9600-7a.82 114
1.
1Die nach der Fachschulordnung und der Fachakademieordnung zu erteilenden Zeugnisse und Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
2Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
3Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
4In die Zeugnisse sind Name und Vorname sowie ggf. weitere Vornamen einzutragen.
5Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet
staatlichen Schulen
kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.
6Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
7Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
a)
Abschlusszeugnis,
b)
die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
c)
Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.
2.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2018 in Kraft.
2Mit Ablauf des 31. Januar 2018 treten außer Kraft
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Vollzug der Fachschulordnung Heilerziehungspflege; hier: Zeugnismuster“ vom 6. Juli 2005 (KWMBl. I S. 226), geändert durch Bekanntmachung vom 21. Juni 2011 (KWMBl. S. 134),
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Vollzug der Schulordnung für die Fachakademien für Musik; hier: Zeugnisformulare“ vom 16. Februar 1998 (KWMBl. I S. 80),
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Vollzug der Schulordnung für die Fachakademien für Fremdsprachenberufe in Bayern; hier: Zeugnismuster“ vom 22. Juli 2010 (KWMBl. S. 237),
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Vollzug der Fachakademieordnung Sozialpädagogik; hier: Formulare für das Sozialpädagogische Seminar“ vom 21. September 2007 (KWMBl. I S. 417), berichtigt durch Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (KWMBl. S. 139),
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Vollzug der Schulordnung für die Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement; hier: Formulare“ vom 15. Februar 2005 (KWMBl. I S. 108), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 14. April 2015 (KWMBl. S. 74).
3Für Studierende an der Fachakademie für Sozialpädagogik, die die Ausbildung vor dem 1. August 2017 begonnen haben, gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Vollzug der Fachakademieordnung Sozialpädagogik; hier: Formulare“ vom 16. Dezember 2004 (KWMBl. I 2005 S. 54), geändert durch Bekanntmachung vom 18. April 2011 (KWMBl. S. 89), bis zum Ablauf des 31. Juli 2031.

Herbert Püls
Ministerialdirektor

 
Anlagenverzeichnis

Anlagen