Veröffentlichung KWMBl. 2017/07 S. 158 vom 05.05.2017

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Az. II.5-BP4012.0/9
2032-K
2032-K
Änderung der Bekanntmachung über die Zuordnung von im Geschäftsbereich
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 5. Mai 2017, Az. II.5-BP4012.0/9
1.
Die Bekanntmachung über die Zuordnung von im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen vom 10. Mai 2011 (KWMBl. S. 106), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 25. April 2016 (KWMBl. S. 111) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Anlage „Zuordnung von im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen“ wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Nach Buchst. e) linke Spalte wird folgender Buchst. f) eingefügt:
„f) an Realschulen als Zentraler Fachberater oder Zentrale Fachberaterin für Ernährung und Gesundheit“
1.1.2
Die bisherigen Buchst. f) bis h) werden Buchst. g) bis i).
1.1.3
Auf Höhe des Buchst. a) in der linken Spalte wird in der rechten Spalte die Angabe „a) bis f)“ durch die Angabe „a) bis g)“ ersetzt.
1.1.4
Auf Höhe des neuen Buchst. h) in der linken Spalte wird in der rechten Spalte die Angabe „g)“ durch die Angabe „h)“ ersetzt.
1.1.5
Auf Höhe des neuen Buchst. i) in der linken Spalte wird in der rechten Spalte die Angabe „h)“ durch die Angabe „i)“ ersetzt.
1.2
Nr. 6 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In der linken Spalte werden die Buchst. a) bis c) durch folgender Buchst. a) ersetzt:
„a) als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Grund-, Mittel- oder Grund- und Mittelschulen mit der Befähigung für das Lehramt an Volksschulen oder für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Hauptschulen oder für das Lehramt an Mittelschulen, auch als Koordinator oder Koordinatorin für die Schulberatung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14“
1.2.2
Die bisherigen Buchst. e) bis h) werden Buchst. b) bis e).
1.3
In Nr. 15 Buchst. d) werden in der linken Spalte die Wörter „und einem abgeschlossenen Zweitstudium der Psychologie von mindestens vier Semestern“ gestrichen und die Angabe „A 13“ durch die Angabe „A 13 + AZ“ ersetzt.
1.4
In Nr. 33 Buchst. f) werden in der linken Spalte die Wörter „als Leiter oder Leiterin einer Einrichtung für die Ausbildung von Fachlehrern“ durch die Wörter „als ständiger Vertreter oder ständige Vertreterin eines Leiters oder einer Leiterin einer selbständigen Abteilung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2017 in Kraft.

Herbert Püls
Ministerialdirektor