Veröffentlichung KWMBl. 2018/10 S. 337 vom 08.08.2018

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Az. III.1-BS4646-4b.66 510
2230.1.3-K
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Schulversuch Lernen in zwei Sprachen – Bilinguale Grundschule Französisch
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 8. August 2018, Az. III.1-BS4646-4b.66 510
Mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 führt die Stiftung Bildungspakt Bayern in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch Lernen in zwei Sprachen – Bilinguale Grundschule Französisch nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:
1.
Ziele und Inhalte
1Im Schulversuch Lernen in zwei Sprachen – Bilinguale Grundschule Französisch soll ein bilinguales Angebot entwickelt werden, das ein Lernen in zwei Sprachen unter Verwendung von Französisch als Arbeitssprache ermöglicht. 2Für geeignete Themen in verschiedenen Fächern werden entsprechende Unterrichtsmodule entwickelt.
3Der Schulversuch soll Erkenntnisse erbringen hinsichtlich des Kompetenzerwerbs der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Französisch und Deutsch sowie in den Bereichen Sprachbewusstheit und fachliche Kompetenzen.
4Darüber hinaus sollen Erfahrungen gewonnen werden, wie die Schulentwicklung an jeder Schule eine erfolgreiche Einführung eines bilingualen Unterrichts unterstützen muss. 5Als Arbeitsschwerpunkte im Schulversuch werden festgelegt:
Entwicklung und Erprobung eines Unterrichtskonzepts für einen bilingualen Unterricht (Deutsch/Französisch) in den Jahrgangsstufen 1 bis 4
Entwicklung und Erprobung profilbildender Maßnahmen in der Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung zur Ausgestaltung eines Schulprofils Bilinguale Grundschule Französisch
2.
Organisation
2.1
1Die Modellschulen bilden im Schuljahr 2018/2019 eine Klasse der Jahrgangsstufe 1 als bilinguale Klasse und führen diese in den Schuljahren 2019/2010 bis 2021/2022 im Zuge des Aufwuchses eines bilingualen Zuges bis Jahrgangsstufe 4 fort. 2An den Modellschulen besteht in jeder Jahrgangsstufe neben der bilingualen Klasse mindestens eine weitere Klasse mit einem nicht bilingualen Angebot.
2.2
1Der Unterricht in den Modellklassen erfolgt auf der Basis der geltenden Stundentafel für die Grundschule und des LehrplanPLUS Grundschule. 2In den Jahrgangsstufen 3 und 4 kann das Fach Englisch durch Französisch ersetzt werden. 3In diesem Fall wird den Schülerinnen und Schülern der Besuch einer zweistündigen Arbeitsgemeinschaft Englisch oder eines entsprechenden Profilangebots im Ganztag ermöglicht. 4Wird der Englischunterricht gemäß Stundentafel beibehalten, sind zusätzlich zwei Pflichtwochenstunden Französisch einzurichten.
5Die bilinguale Klasse kann als Regel- oder als Ganztagsklasse gebildet werden.
2.3
1Die bilingualen Klassen sind Klassen im Sinne des Art. 43 Abs. 2 Nr. 1 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. 2Das Staatliche Schulamt, das die Aufsicht über die Schule ausübt, in deren Schulsprengel die Schülerinnen und Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt habe, hat daher die Möglichkeit der Zuweisung. 3Neben der Voraussetzung eines freien Platzes in der bilingualen Klasse ist im konkreten Einzelfall das Einvernehmen zwischen dem Staatlichen Schulamt und den Sachaufwandsträgern der abgebenden und der aufnehmenden Schule erforderlich.
2.4
1Die den bilingualen Unterricht erteilenden Lehrkräfte besitzen eine der folgenden Qualifikationen:
Studium des Lehramts an Grundschulen und Nachweis von Französischkenntnissen mindestens auf dem Kompetenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (z. B. durch eine DALF-Prüfung)
Studium des Lehramts an Grundschulen, ergänzt um die fremdsprachliche Qualifikation nach § 113 LPO I
Studium des Lehramts an Grundschulen mit der Lehrbefähigung für das Fach Französisch (außerbayerischer Abschluss)
Studium des Lehramts an Gymnasien oder Realschulen mit Fakultas Französisch inklusive Zweitqualifizierung für das Lehramt an Grundschulen
Die Lehrkräfte werden vor Beginn ihrer Tätigkeit auf ihre Aufgaben vorbereitet und im weiteren Verlauf des Schulversuchs im Rahmen auch mehrtägiger Fortbildungen begleitet.
2.5
Jede am Schulversuch mitarbeitende Modellschule erhält für die zu leistende Entwicklungsarbeit für die Dauer des Schulversuchs zwei Anrechnungsstunden sowie von der Stiftung Bildungspakt Bayern einen Fortbildungs- und Vernetzungsetat.
3.
Laufzeit
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2018/2019 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2021/2022.
4.
Modellschulen
Folgende Schulen nehmen am Schulversuch teil:
 
Schule
Adresse
Reg.bez.
1
Grundschule München
an der Weißenseestraße
Weißenseestraße 45,
81539 München
Obb
2
Christian-Maar-Grundschule Schwabach
Galgengartenstraße 3,
91126 Schwabach
Mfr
3
Grundschule Nürnberg Insel Schütt
Hintere Insel Schütt 5,
90403 Nürnberg
Mfr
4
Pestalozzi-Grundschule Erlangen
Pestalozzistraße 1,
91052 Erlangen
Mfr
5
Loschge-Grundschule Erlangen
Loschgestraße 10,
91054 Erlangen
Mfr
6
Elias-Holl-Grundschule Augsburg
Obere Jakobmauer 18,
86152 Augsburg
Schw
5.
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation
1Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Schulversuchs erfolgt durch Prof. Dr. Thorsten Piske, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. 2Die Modellschulen nehmen an der Evaluation teil.
6.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2018 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2022 außer Kraft.
 
Herbert  P ü l s
Ministerialdirektor