Veröffentlichung KWMBl. 2018/11 S. 353 vom 31.08.2018

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Az. I.6-BL0122.182/77/95
2230.7-K
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Änderung der Bekanntmachung
„Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und
Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im
Förderzeitraum 2014 bis 2020“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 31. August 2018, Az. I.6-BL0122.182/77/95
 
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst „Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 bis 2020“ vom 13. September 2016 (KWMBl. S. 211), die durch Bekanntmachung vom 23. März 2017 (KWMBl. S. 85) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Die Präambel wird wie folgt geändert:
1.1.1
Am Ende von Satz 1 Spiegelstrich 5 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
1.1.2
Die Satznummerierung in Satz 2 wird gestrichen.
1.1.3
Der bisherige Satz 3 wird Satz 2.
1.2
Abschnitt I wird wie folgt geändert:
1.2.1
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
1.2.1.1
Bei Spiegelstrich 3 werden in der Überschrift und im Text das Wort „Übergangklassen“ durch das Wort “Deutschklassen“ und das Wort „Übergangsklasse“ durch das Wort „Deutschklasse“ ersetzt.
1.2.1.2
Bei Spiegelstrich 3 wird in der Überschrift nach dem Wort „Deutschklassen“ folgende Fußnote 1 angefügt: „1Die ab dem Schuljahr 2018/2019 eingerichteten Deutschklassen sind Übergangsklassen im Sinne des ESF-Programms Bayern 2014 bis 2020.“
1.2.2
Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
1.2.2.1
Nr. 5.2.1 wird im Textteil mit der Überschrift „Verwaltungspersonal des Trägers“ wie folgt geändert:
1.2.2.1.1
In Satz 1 wird die Angabe „2.000“ durch die Angabe „2.100“ ersetzt.
1.2.2.1.2
In Satz 2 wird die Angabe „667“ durch die Angabe „700“ und die Angabe „1.333“ durch die Angabe „1.400“ ersetzt.
1.2.2.2
In der Überschrift von Nr. 5.2.3 werden die Wörter „, abgerechnet in Höhe der tatsächlich entstandenen, auf das Projekt entfallenden Kosten“ gestrichen.
1.2.2.3
Nr. 5.2.3 wird im Textteil mit der Überschrift „Bildungs- und Betreuungspersonal (ohne Lehrkräfte)“ wie folgt geändert:
1.2.2.3.1
Nach dem Wort „können“ werden die Wörter „für die bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 durchgeführten Projekte“ eingefügt.
1.2.2.3.2
Nach dem eingefügten Wort „Projekte“ wird folgende Fußnote 2 angefügt: „2Die Änderung ist auf Grund der zum 2. August 2018 in Kraft getretenen VO (EU, Euratom) Nr. 1046/2018 vom 18. Juli 2018, mit der weitergehende Verpflichtungen zur Verwendung von Kostenpauschalen festgelegt wurden, erforderlich. Es ist vorgesehen, die Regelung zum Schuljahr 2019/2020 anzupassen.“
1.2.2.3.3
Nach dem letzten Absatz wird folgender neuer Absatz angefügt:
„Bei Projekten, deren öffentliche Unterstützung 50.000 € nicht übersteigt, sind die für die Projektumsetzung erforderlichen direkten Personalkosten für das Bildungs- und Betreuungspersonal nach Art. 68a Abs. 2 VO (EG) 1303/2013 zu berechnen („1.720-Regel“).“
1.2.2.4
Nr. 5.2.4 wird im Textteil mit der Überschrift „Reise- und Dienstreisekosten des direkten Projektpersonals (Eigen- und Fremdpersonal)“ wie folgt geändert:
1.2.2.4.1
Nach dem Wort „können“ werden die Wörter „für die bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 durchgeführten Projekte, deren öffentliche Unterstützung 50.000 € übersteigt,“ eingefügt.
1.2.2.4.2
Nach dem eingefügten Wort „übersteigt,“ wird folgende Fußnote 3 angefügt: „3Siehe Fußnote 2 zu Nr. 5.2.3.“
1.2.3
Nr. 5.3 wird wie folgt geändert:
1.2.3.1
Bei Spiegelstrich 2 wird der Klammerzusatz „Nr. 5.2.4“ durch die Angabe „Nr. 5.2.5“ ersetzt.
1.2.4
Nr. 5.4 wird wie folgt geändert:
1.2.4.1
Bei Spiegelstrich 1 werden die Wörter „ggf. nach Abzug von Mitfinanzierungsanteilen“ gestrichen.
1.3
Abschnitt II wird wie folgt geändert:
1.3.1
Nr. 8 wird wie folgt geändert:
1.3.1.1
In Satz 3 wird die Angabe „VV Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO“ durch die Angabe „VV Nr. 1.3.3 zu Art. 44 BayHO“ ersetzt.
1.3.1.2
In Satz 4 werden die Wörter „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ durch die Wörter „Unterricht und Kultus“ ersetzt.
1.3.2
Nr. 11 wird wie folgt geändert:
1.3.2.1
In Satz 3 wird der Klammerzusatz „spätestens eine Woche nach Beginn der Projektteilnahme“ durch die Wörter „spätestens zwei Wochen nach Beginn der Projektteilnahme“ ersetzt.
1.4
Abschnitt III wird wie folgt geändert:
1.4.1
In Satz 2 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
1.4.2
Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Diese Richtlinie gilt für Projekte, die ab dem Schuljahr 2018/2019 durchgeführt werden; für die vor dem Schuljahr 2018/2019 durchgeführten Projekte gilt die Richtlinie in der vor dem 1. September 2018 geltenden Fassung.“
1.5
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
1.5.1
Der Abschnitt „Kostenpauschalen“ wird wie folgt geändert:
1.5.1.1
Im Textteil mit der Überschrift „Lehrkräfte“ wird die Angabe „50.000“ durch die Angabe „55.000“, die Angabe „16.667“ durch die Angabe „18.333“ und die Angabe „33.333“ durch die Angabe „36.667“ ersetzt.
1.5.2
Im Abschnitt „Art und Höhe der Förderung“ wird die Angabe „31.000“ durch die Angabe „31.500“ ersetzt.
1.6
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
1.6.1
Der Abschnitt „Kostenpauschalen“ wird wie folgt geändert:
1.6.1.1
Im Textteil mit der Überschrift „Lehrkräfte“ wird die Angabe „22.000“ durch die Angabe „24.600“, die Angabe „7.333“ durch die Angabe „8.200“ und die Angabe „14.667“ durch die Angabe „16.400“ ersetzt.
1.6.1.2
Im Textteil mit der Überschrift „Schulaufwand“ wird die Angabe „450“ durch die Angabe „500“ ersetzt.
1.6.2
In Abschnitt „Art und Höhe der Förderung“ wird die Angabe „37.500“ durch die Angabe „38.000“ ersetzt.
1.7
Anlage 3 wird wie folgt geändert:
1.7.1
In der Überschrift wird das Wort „Übergangsklassen“ durch „Deutschklassen“ ersetzt.
1.7.2
Im Textteil des Abschnitts „Gegenstand der Förderung“ wird das Wort „Übergangsklassen“ durch „Deutschklassen“ ersetzt.
1.7.3
Der Abschnitt „Zuwendungsvoraussetzungen“ wird wie folgt geändert:
1.7.3.1
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1.7.3.1.1
Die Wörter „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ werden durch die Wörter „Unterricht und Kultus“ ersetzt.
1.7.3.1.2
Die im Klammerzusatz enthaltenen Wörter „KMBek vom 8. Juli 2013, Az. III.5-5O4207-6a.70 200, KWMBl. 2013, 238“ werden durch die Wörter „KMBek `Gebundene Ganztagsangebote an Schulen` vom 31. Januar 2018, Az. IV.8-BO4207-6a.1 868, KWMBl. S. 85“ ersetzt.
1.7.3.2
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
1.7.3.2.1
Das Wort „Übergangsklassen“ wird durch „Deutschklassen“ ersetzt.
1.7.3.3
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.7.3.3.1
Das Wort „Übergangsklassen“ wird durch „Deutschklassen“ ersetzt.
1.7.3.4
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
1.7.3.4.1
Das Wort „Übergangsklassen“ wird durch „Deutschklassen“ ersetzt.
1.7.4
Der Abschnitt „Kostenpauschalen“ wird wie folgt geändert:
1.7.4.1
Im Textteil mit der Überschrift „Lehrkräfte“ wird die Angabe „22.600“ durch die Angabe „23.600“, die Angabe „7.533“ durch die Angabe „7.867“ und die Angabe „15.067“ durch die Angabe „15.733“ zu ersetzt.
1.7.5
In Abschnitt „Art und Höhe der Förderung“ wird die Angabe „26.500“ durch die Angabe „27.000“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2018 in Kraft.
 
Herbert Püls
Ministerialdirektor