Veröffentlichung KWMBl. 2018/03 S. 98 vom 01.03.2018

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Az. VI.8-BS9520-7b.4 974
2230.1.1.3-K
2230.1.1.3-K
Änderung der Bekanntmachung
„Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer schulischer
Berufsaus- und Fortbildungsabschlüsse bei Spätaussiedlern
nach dem Bundesvertriebenengesetz“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 1. Februar 2018, Az. VI.8-BS9520-7b.4 974
1.
Die Bekanntmachung „Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer schulischer Berufsaus- und Fortbildungsabschlüsse bei Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz“ vom 10. Januar 2014 (KWMBl. S. 36) wird wie folgt geändert:
1.1
Buchst. a erhält folgende Fassung:
„das Bayerische Landesamt für Schule für Berufsabschlüsse im gewerblich-technischen, im kaufmännischen, im sozialpflegerischen und im sozialpädagogischen Bereich“.
1.2
Der bisherige Buchst. b wird aufgehoben.
1.3
Der bisherige Buchst. c wird Buchst. b.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2018 in Kraft.

Herbert Püls
Ministerialdirektor