Veröffentlichung KWMBl. 2018/04 S. 112 vom 23.02.2018

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 4044438cdb569e231d6ec7b777d7358d92ea8405d3fbca7b182623dffd513b15

 

Az. VI.8-BS9612-3-7-7a.1 872
2236.4.2-K
2236.4.2-K
Vollzug der Berufsfachschulordnung Pflegeberufe;
hier: Zeugnismuster
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Februar 2018, Az. VI.8-BS9612-3-7-7a.1 872
1.
1Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe, Hebammen und Notfallsanitäter (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe – BFSO Pflege) vom 19. Mai 1988 (GVBl. S. 134, BayRS 2236-4-1-2-K), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. April 2017 (GVBl. S. 97), zu erteilenden Jahreszeugnisse, Abschlusszeugnisse und Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A4 auszustellen.
2Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
3Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
4In die Zeugnisse und Urkunden sind Name und Vorname sowie gegebenenfalls weitere Vornamen einzutragen.
5Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet
staatlichen Schulen,
kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.
Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
7Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
a)
Abschlusszeugnis,
b)
die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
c)
Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.
2.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2018 in Kraft.
2Mit Ablauf des 31. März 2018 tritt die Bekanntmachung zum Vollzug der Berufsfachschulordnung Pflegeberufe, hier: Zeugnismuster, vom 1. März 2010 (KWMBl. S. 101), berichtigt durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2010 (KWMBl. S. 164), außer Kraft.
 
Herbert Püls
Ministerialdirektor
 
 
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
Zwischenzeugnis (soweit in der Schulordnung vorgesehen)
Anlage 2:
Jahreszeugnis
Anlage 3:
Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Krankenpflege
Anlage 4:
Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege
Anlage 5:
Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe
Anlage 6:
Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe (andere Bewerber)
Anlage 7:
Urkunde für die Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe
Anlage 8:
Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Altenpflege
Anlage 9:
Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
Anlage 10:
Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (andere Bewerber)
Anlage 11:
Urkunde für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
Anlage 12:
Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Hebammen
Anlage 13:
Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Notfallsanitäter
Anlage 14:
Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss
 
 

Anlagen