Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 101 vom 20.03.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter (m/w/d) an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 28. Februar 2019, Az. VI.7-BO9001.1-7a.11 820

1.Rücknahme der Ausschreibung der Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) der Schulleiterin an folgender Schule:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Aichach-Friedberg mit Staatlicher Berufsschule, Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege und mit Staatlicher Wirtschaftsschule

Die mit Bekanntmachung vom 13. Februar 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 67) unter 5.2 veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) der Schulleiterin des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Aichach-Friedberg wird zurückgenommen.

2.Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) ist mit Wirkung vom 1. August 2019 an folgenden Schulen zu besetzen:

2.1
Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach mit Staatlicher Berufsschule II, Staatliche Berufsfachschulen für Sozialpflege, für Kinderpflege und für Ernährung und Versorgung, mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien und mit Staatlicher Fachschule für Familienpflege

Die Staatliche Berufsschule II Ansbach führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Chemie und Mono. Diese wurde im Schuljahr 2017/18 von 940 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Ansbach besuchten 58 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Ansbach 174 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Ansbach besuchten 128 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule für Umweltschutztechnik und regenerative Energien in Weidenbach wurde von 28 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule für Familienpflege Ansbach nahm zum neuen Schuljahr 2018/19 ihren Betrieb auf.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

2.2
Staatliches Berufliches Schulzentrum I Schwandorf mit Staatlicher Berufsschule und Staatlichen Berufsfachschulen für Sozialpflege, für Kinderpflege und für Ernährung und Versorgung

Die Staatliche Berufsschule Schwandorf führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Körperpflege, Metall, Mono und Wirtschaft. Diese wurde im Schuljahr 2017/18 von 2 875 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Oberviechtach besuchten 39 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Oberviechtach 47 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Oberviechtach besuchten 68 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

2.3
Staatliches Berufliches Schulzentrum II Schwandorf mit Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, und mit Staatlicher Wirtschaftsschule

Die Staatliche Fachoberschule Schwandorf mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 460 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Schwandorf mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 65 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Wirtschaftsschule in Wackersdorf besuchten 67 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

2.4
Staatliches Berufliches Schulzentrum Neusäß mit Staatlicher Berufsschule und Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Ernährung und Versorgung und mit Staatlicher Berufsfachschule für Diätassistenten

Die Staatliche Berufsschule Neusäß führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Mono und Wirtschaft. Diese wurde im Schuljahr 2017/18 von 1 281 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Neusäß besuchten 89 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Neusäß 47 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Diätassistenten Schwabmünchen besuchten 47 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

2.5
Berufliche Oberschule Neusäß, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Fachoberschule Neusäß mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung sowie Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 764 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Neusäß mit den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie wurde von 115 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

3.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2019 an folgenden Schulen zu besetzen:

3.1
Staatliche Berufsschule I Passau mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik und mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik

Die Staatliche Berufsschule I Passau führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Körperpflege, Metall und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 2 581 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik Passau wurde von 54 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Passau besuchten 55 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.2
Staatliche Berufsschule III Straubing mit Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege und für Ernährung und Versorgung

Die Staatliche Berufsschule III Straubing führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 288 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Straubing wurde von 39 Vollzeitschülern/
Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Mitterfels besuchten 95 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Mitterfels wurde von 49 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

4.Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2019 an folgender Schule zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Garmisch-Partenkirchen mit Staatlicher Berufsschule und Staatlicher Wirtschaftsschule

Die Staatliche Berufsschule Garmisch-Partenkirchen führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Körperpflege, Metall, Mono sowie Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 1 072 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule Garmisch-Partenkirchen wurde von 213 Vollzeitschülern/
Vollzeitschülerinnen besucht.

Der Einsatz erfolgt an der Staatlichen Wirtschaftsschule.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen (m/w/d) mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

Das Staatliche Berufliche Schulzentrum II Schwandorf kann auch von einer Lehrkraft (m/w/d) mit Lehramtsbefähigung Gymnasium geleitet werden.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen (m/w/d) ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen (m/w/d) mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) werden Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im BayMBl. mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften (m/w/d) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte (m/w/d) von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

  1. a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
  2. b)gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
  3. c)von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
  4. d)gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin (m/w/d) eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
  5. e)gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin