Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 117 vom 03.04.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Neubesetzung der Stelle des Ständigen Stellvertreters bzw. der Ständigen Stellvertreterin (m/w/d) der Leiterin des Studienkollegs bei den Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) des Freistaates Bayern in Coburg

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 21. März 2019, Az. V.6-BO5232(C)-6b.1 080

Zum 1. August 2019 ist am Studienkolleg bei den Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) des Freistaates Bayern in Coburg die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin (m/w/d) der Leiterin des Studienkollegs zu besetzen.

Das Studienkolleg Coburg hat die Aufgabe, ausländische Studienbewerber, deren Vorbildungsnachweis nur in Verbindung mit einer erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung als Qualifikation für ein Studium an einer Fachhochschule des Freistaates Bayern anerkannt wird, auf die Feststellungsprüfung vorzubereiten und ihnen fachliche Grundlagen für das angestrebte Studium zu vermitteln. Im Studienkolleg Coburg bereiten sich jedes Jahr ca. 130 Studienkollegiatinnen und Studienkollegiaten aus 50 Ländern auf ihr Fachstudium an einer der 17 Hochschulen für angewandte Wissenschaften bzw. einer der neun nichtstaatlichen Fachhochschulen in Bayern oder Hochschulen in den übrigen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland vor. Der Unterricht in den fachorientierten Schwerpunktkursen am Studienkolleg vermittelt die Grundlagen für ein erfolgreiches Studium. Die Studierenden am Studienkolleg Coburg sind immatrikulierte Studierende der Hochschule Coburg und nutzen alle Einrichtungen der Hochschule sowie des Studentenwerks.

Es können sich Beamtinnen/Beamte (m/w/d) des staatlichen Gymnasialdienstes (Besoldungsgruppe A 14 und höher) und Beamtinnen/Beamte (m/w/d) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (m/w/d) (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder aus Tätigkeiten bei obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

Da es sich beim Studienkolleg Coburg um eine besondere Bildungseinrichtung für Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen an der Schnittstelle zwischen Gymnasium und Hochschule handelt, sind berufliche Erfahrungen an einer Hochschule oder an einem Gymnasium des zweiten Bildungswegs durch Unterricht mit Erwachsenen oder in der gymnasialen Kollegstufe bzw. Qualifikationsphase oder in den Jahrgangsstufen 11 mit 12 der Fachoberschulen oder in den Jahrgangsstufen 12 und 13 der Berufsoberschulen Voraussetzung für die Bewerbung.

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Studienkolleg Coburg um eine sehr kleine Einrichtung handelt, für die im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung andere Bedingungen als an Gymnasien gelten, ist die Lehramtsbefähigung für Mathematik (mit Beifach Chemie, Physik, Wirtschaft und Recht oder Informatik) eine weitere Voraussetzung für die Bewerbung.

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift spätestens zehn Tage nach der Veröffentlichung im BayMBl. bei der Leitung des Studienkollegs eingereicht (Studienkolleg bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Freistaates Bayern, Frau StDin Katja Wagner, Friedrich-Streib-Str. 2, 96450 Coburg). Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung im BayMBl. an die Leitung des Studienkollegs weitergegeben; die Leitung des Studienkollegs übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an das Staatsministerium.

Einem Außenbewerber/Einer Außenbewerberin (m/w/d) wird empfohlen, sich bei der Leiterin des Studienkollegs vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, von der bzw. dem Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

  1. a)durch die Leiterin des Studienkollegs bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an das Staatsministerium bzw. durch den Schulleiter/die Schulleiterin einer Außenbewerbung an die Leitung des Studienkollegs (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
  2. b)durch die Leiterin des Studienkollegs bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an das Staatsministerium.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

Herbert Püls

Ministerialdirektor