Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 129 vom 10.04.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 15. März 2019, Az. IV.5/2-BS5154-PRA.200 671

1.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2019/2021 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
2.
Darüber hinaus nehmen auch Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2019/2021 an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I in einem Erweiterungsfach teil.
3.
An der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I nach der LPO II nehmen auch Bewerber teil, die eine solche Prüfung erstmals 2020/I abgelegt und nicht bestanden haben (Pflichtwiederholer).
4.
Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in einem Erweiterungsfach nach der LPO II erstmals 2020/I oder 2020/II abgelegt und nicht bestanden haben, nehmen ebenfalls an der Zweiten Staatsprüfung 2021/I in einem Erweiterungsfach nach der LPO II teil.
5.
An der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I nach der LPO II nehmen auch Bewerber teil, die eine solche Prüfung erstmals 2020/I oder 2020/II abgelegt und bestanden haben (Wiederholung zur Notenverbesserung).
6.
Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach erstmals 2020/I oder 2020/II abgelegt und bestanden haben, nehmen ebenfalls an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I in einem Erweiterungsfach teil.
  • Die 3. Prüfungslehrprobe für Prüfungsteilnehmer aus den Studienseminaren Februar 2019/2021 findet in der Zeit vom 5. Oktober 2020 bis 2. Dezember 2020 an der Seminarschule statt.
  • Die mündliche Prüfung für Prüfungsteilnehmer aus den Studienseminaren Februar 2019/2021 findet in der Zeit vom 5. Oktober 2020 bis 2. Dezember 2020 an der Seminarschule statt.
  • Die Wiederholungsprüfung der Zweiten Staatsprüfung 2021/I (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) für Bewerber in einem Erweiterungsfach, die eine solche Prüfung erstmals 2020/I oder 2020/II abgelegt und nicht bestanden haben findet in der Zeit vom 5. Oktober 2020 bis 2. Dezember 2020 an einer Seminarschule statt.
  • Die Wiederholungsprüfung der Zweiten Staatsprüfung 2021/I (Prüfungslehrproben) für Bewerber, die diese Prüfung 2020/I oder 2020/II erstmals abgelegt und bestanden haben (Wiederholer zur Notenverbesserung), findet vom 14. September 2020 bis 2. Dezember 2020 statt.

Daher wird die Bekanntmachung vom 30. Oktober 2018, Az. IV.5/2-BS5154-PRA.212 617 (KWMBeibl. Nr. 13, S. 300, StAnz. Nr. 46) in folgenden Punkten geändert:

a)
Abschnitt I, Abs. 2, Spiegelstrich 3, 4. Dezember 2020 wird durch 2. Dezember 2020 ersetzt
b)
Abschnitt I, Abs. 2, Spiegelstrich 5, 4. Dezember 2020 wird durch 2. Dezember 2020 ersetzt
c)
Abschnitt III, Abs. 5, Satz 3, 4. Dezember 2020 wird durch 2. Dezember 2020 ersetzt
d)
Abschnitt IV, Abs. 4, 4. Dezember 2020 wird durch 2. Dezember 2020 ersetzt

Herbert Püls

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 15