Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 131 vom 10.04.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Termine für die Anmeldung an den Realschulen für das Schuljahr 2020/2021

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 22. März 2019, Az. IV.2-BS3601-5.14 935

1.
Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).
2.
Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
  • Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 11. Mai 2020 bis 15. Mai 2020.
  • Schülerinnen und Schüler der Mittelschule und des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 31. Juli 2020; eine Voranmeldung in der Zeit vom 11. Mai 2020 bis 15. Mai 2020 wird empfohlen.

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart. An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

a)
das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Mittelschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,
b)
das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,
c)
ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und
d)
ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.
3.
Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) und Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen findet am 19./20. und am 22. Mai 2020 statt. Für begründete Ausnahmefälle wird in den letzten Tagen der Sommerferien ein Nachtermin durchgeführt. Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.
4.
Die Unterrichtsplanung ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens 18. Mai 2020 dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.

Herbert Püls

Ministerialdirektor