Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 139 vom 17.04.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

2230.1.3-K

Änderung der Bekanntmachung „Schulversuch ‚Lernen in zwei Sprachen –
Bilinguale Grundschule Englisch‘“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 28. März 2019, Az. III.1-BS4646-6a.26 306

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulversuch ‚Lernen in zwei Sprachen – Bilinguale Grundschule Englisch‘“ vom 20. August 2015 (KWMBl. S. 172) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 2.1 wird wie folgt gefasst:

„Im Schuljahr 2019/2020 richten die Modellschulen eine neue bilinguale Klasse in Jahrgangsstufe 1 ein. Diese Klasse sowie bereits eingerichtete bilinguale Klassen werden über die Dauer des Schulversuchs hinaus jeweils bis ans Ende von Jahrgangsstufe 4 nach dem Konzept „Lernen in zwei Sprachen“ unterrichtet. An den Modellschulen besteht in jeder Jahrgangsstufe neben der bilingualen Klasse mindestens eine weitere Klasse mit einem nicht bilingualen Angebot.“

1.2
Nr. 2.4 sowie Nr. 2.5 werden gestrichen.
1.3
In Nr. 3 wird die Angabe „2018/2019“ durch die Angabe „2019/2020“ ersetzt.
1.4
In Nr. 6 wird die Angabe „31. Juli 2019“ durch die Angabe „31. Juli 2020“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2019 in Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor