Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 151 vom 24.04.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): ADA8C7429540C5A90805646AED384EFEFC35F792962BF497E63FFC183A6DF1AF

Verwaltungsvorschrift

2034.6-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Arbeitgeberregelungen

2034.6-F

Änderung der Zuständigkeitsbekanntmachung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 11. April 2019 Az. 25-P 1400 FV-9/11

§ 1

Die Zuständigkeitsbekanntmachung (ZustBek-StMFLH) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 22. August 2012 (FMBl. S. 386), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. Oktober 2018 (FMBl. S. 178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „ , für Landesentwicklung und“ durch die Wörter „und für“ und wird die Angabe „ZustBek-StMFLH“ durch die Angabe „ZustBek-FM“ ersetzt.
2.
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Buchst. c wird das Semikolon am Ende durch einen Schlusspunkt ersetzt.
b)
Buchst. d wird gestrichen.
3.
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 werden in dem Satzteil vor Buchst. a die Wörter „ , für Landesentwicklung und“ durch die Wörter „und für“ ersetzt.
b)
In Buchst. c wird das Semikolon am Ende durch einen Schlusspunkt ersetzt.
c)
Buchst. d wird gestrichen.
4.
In Nr. 4 wird die Angabe „StMFLH-Zuständigkeitsverordnung“ durch die Angabe „StMFH-Zuständigkeitsverordnung“ ersetzt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2019 in Kraft.

Harald Hübner

Ministerialdirektor