Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 154 vom 24.04.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

42. Filmtage bayerischer Schulen 2019 vom 10. bis 12. Oktober in Holzkirchen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 10. April 2019, Az. III.8-BS4434.1-6a.30 421

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist auf die 42. Filmtage bayerischer Schulen hin. Die Teilnahme kann von den Dienstvorgesetzten als Lehrerfortbildung anerkannt werden. Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessentinnen/Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer gewährt werden.

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:

42. Filmtage bayerischer Schulen 2019 – Ausschreibung

In diesem Jahr werden zum 42. Mal die Filmtage bayerischer Schulen veranstaltet, ein Forum für schulische Filmgruppen und eine medienpädagogische Fortbildungsveranstaltung für alle interessierten Lehrkräfte. Die Filmtage sind Deutschlands traditionsreichstes und Bayerns größtes Schülerfilmfestival.
Das Zeitfenster für den Upload von Schülerfilmen endet am 9. August 2019.

Die 42. Filmtage finden vom 10. bis 12. Oktober 2019 in Holzkirchen (Lkr. Miesbach) statt.

Beginn:
Donnerstag, 10. Oktober 2019, 17.00 Uhr
Ende:
Samstag, 12. Oktober 2019, 16.00 Uhr

Veranstalter sind die Landesarbeitsgemeinschaft Theater und Film an den bayerischen Schulen e.V. sowie der Verein Drehort-Schule e.V.

Ausrichtende Schule ist die
Oberland-Realschule Holzkirchen,
Probst-Sigl-Straße 3, 83607 Holzkirchen
Telefon: (08024) 477310, Telefax: (08024) 4773120
E-Mail: filmtage@rshk.de

Die Leitung der Filmtage obliegt StR (RS) Sebastian Wanninger von der Oberland-Realschule Holzkirchen.

Durch die Vorführung, Erläuterung und Diskussion der Filme sollen sich die Mitglieder der Filmgruppen gegenseitig kennenlernen und anregen. Als Anerkennung und Förderung der weiteren Filmarbeit werden Geldpreise vergeben. Außerdem dienen besondere Filme und Workshops der Aus- bzw. Fortbildung der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer.

Wie schon in den letzten Jahren können die Filmtage bayerischer Schulen als Ausbildungsveranstaltung von Referendarinnen/Referendaren und Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärtern besucht werden, um hier die ganze Bandbreite medienpraktischer Arbeit in Augenschein zu nehmen und sowohl erste Versuche als auch ausgereifte Produktionen kennenzulernen.

Berücksichtigt werden ausschließlich Produktionen, die von einzelnen Schülerinnen/Schülern oder einer Schulfilmgruppe allein oder unter Leitung einer Lehrkraft der betreffenden Schule selbstständig erdacht, gefilmt und vorführfertig bearbeitet wurden.

Teilnahmebedingungen für Schulfilmgruppen:

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen/Schüler aller bayerischen Schulen und Lehrkräfte, die sie betreut und beraten haben. Zu den Filmtagen eingeladen werden die Filmteams (maximal 5 Schüler pro Film), deren Filme von der Vorjury zugelassen wurden.

Es besteht eine Beschränkung bezüglich der Anzahl der Einsendungen: Pro Lehrkraft können maximal vier Filme eingesandt werden.

Die Themen sind freigestellt, es können z. B. witzige, spannende oder problemorientierte Spielfilme, Trickfilme, Experimentalfilme, Musikvideos oder Dokumentationen sein. Der Schwerpunkt kann auf inhaltlicher Mitteilung oder ästhetischer Gestaltung liegen. Die Dauer der eingereichten Filme darf 25 Minuten nicht übersteigen.

Auswahl der eingereichten Filme und Festlegung der Preisträger:

Die Vorjury, bestehend aus Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft Theater und Film an den bayerischen Schulen e.V., Drehort Schule e.V., weiteren Personen des filmischen Umfelds sowie Schülerinnen/Schülern, wird aus den eingeschickten Filmen ein Festivalprogramm erstellen, das zum einen aus den nominierten Wettbewerbsbeiträgen („Hauptprogramm“) besteht, zum anderen aber auch die nicht nominierten Filme umfasst, die im Themenprogramm („Horizonte“) gezeigt werden und für die während der Filmtage ein medienpädagogisches Angebot eingerichtet wird, das auch für alle übrigen Teilnehmer offen ist. Sollte die Zahl der eingereichten Filme die Struktur des Festivals überfordern, kann die Vorjury Filme ablehnen. Die Entscheidungen der Vorjury und der Wettbewerbsjury sind nicht anfechtbar.

Die Autorinnen/Autoren der ausgewählten Filme werden spätestens bis zum 11. September 2019 per Mail benachrichtigt. Filme von Gruppen, die nicht persönlich bei den Filmtagen anwesend sind, können nicht in das Programm genommen werden.

Die Wettbewerbsjury, die aus den nominierten Filmen die Preisträgerinnen/Preisträger der Förderpreise auswählt, besteht aus Repräsentantinnen/Repräsentanten der Veranstalter, aus schulischen oder professionellen Filmemacherinnen/Filmemachern und aus Vertreterinnen/Vertretern weiterer Medien. Sie wird vom Veranstalter berufen. Ein Publikumspreis wird von der Gesamtzahl der Festivalteilnehmerinnen/Festivalteilnehmer jeweils für das Hauptprogramm und die Horizonte vergeben.

Ausführliche Informationen unter:

www.filmtage-bayerischer-schulen.de
www.drehort-schule.de
www.lagds-bayern.de

Herbert Püls

Ministerialdirektor