Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 16 vom 23.01.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.1.0-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Unterricht

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Änderung der Bekanntmachung
Einsatz von Honorarkräften an Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 19. Dezember 2018, Az. II.5-BS4406.0/21

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Einsatz von Honorarkräften an Schulen“ vom 26. August 2008 (KWMBl. S. 251), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. Dezember 2017 (KWMBl. 2018 S. 5) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Satz 1 werden die Wörter „Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ durch die Wörter „Staatsministerium für Unterricht und Kultus“ ersetzt.
1.2
Nr. 5.1 wird wie folgt gefasst:
„Die Mittel für die Vergütung von Honorarkräften werden für die Staatlichen Berufsoberschulen und Fachoberschulen (Kapitel 05 17), die Staatlichen Realschulen (Kapitel 05 18) und die Staatlichen Gymnasien und Kollegs (Kapitel 05 19) vom Landesamt für Schule verwaltet, im Übrigen von den Regierungen. Die Grund- und Mittelschulen beantragen die benötigten Mittel bei den zuständigen Staatlichen Schulämtern, die Realschulen, Beruflichen Oberschulen, Gymnasien und Kollegs beim Landesamt für Schule, die sonstigen Schularten bei den zuständigen Regierungen.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor