Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 201 vom 05.06.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2030.3-I
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Dienstpflichten

2030.3-I

Änderung der Bekanntmachung Verfassungstreue im öffentlichen Dienst

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 10. Mai 2019, Az. E3-1674-1

1.
Die Bekanntmachung Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 29. November 2007 (AllMBl. S. 695, StAnz. Nr. 51), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 16. November 2016 (AllMBl. S. 2181) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:1

In dem Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen werden unter Nr. 2 „Rechtsextremismus“ nach der Angabe „(III. Weg)“ in einer neuen Zeile die Wörter „Der Flügel“ sowie nach den Wörtern „Identitäre Bewegung Deutschland“ in einer neuen Zeile die Wörter „Junge Alternative für Deutschland – Bayern (JA Bayern)“ eingefügt.

2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2019 in Kraft.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor



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1
Eine konsolidierte Fassung des jeweils geltenden Verzeichnisses extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen ist im Internet unter www.gesetze-bayern.de abrufbar.