Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 212 vom 05.06.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 17. Mai 2019, Az. V.10-BP4042.0/75/4

Folgende drei Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) sind zu besetzen:

1.Deutsche Schule Beverly Hills Kairo, Ägypten

Besetzungsdatum:
1. Februar 2020
Ende der Bewerbungsfrist:
31. Juli 2019

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12, Kindergarten

Schülerzahl: 399

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A14/A15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

Drittbewerbungen sind zugelassen.

2.Deutsche Schule Thessaloniki, Griechenland

Besetzungsdatum:
1. Februar 2020
Ende der Bewerbungsfrist:
31. Juli 2019

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 547

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

Landeseigener Sekundarabschluss

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A15/A16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppe des TV-L

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

Drittbewerbungen sind zugelassen.

3.Deutsche Schule Kuala Lumpur, Malaysia

Besetzungsdatum:
1. Januar 2020
Ende der Bewerbungsfrist:
31. Juli 2019

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 193

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

Drittbewerbungen sind zugelassen.

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

Stefan Graf

Ministerialdirigent