Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 240 vom 26.06.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 9A44E3BE1894F4E090684D25AFB046BBBFBD78FC9E6189622D10590828601C99

Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.1.0-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Unterricht

2230.1.1.1.1.0-K

Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2019/2020

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 3. Juni 2019, Az. II-BS4424.0/10/7

1Eingebettet in das Gesamtprojekt Eigenverantwortliche Schule wurde zum Schuljahr 2013/2014 für staatliche Schulen die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag eine erweiterte Schulleitung nach Art. 57a des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) einzurichten, um die Führungssituation durch eine Reduktion der Führungsspannen auf 1 zu 14 spürbar zu verbessern. 2Die erweiterte Schulleitung soll durch Übernahme von Führungs- und Personalverantwortung die berufliche Entwicklung der ihr zugeordneten Lehrkräfte unterstützen, durch die gemeinsame Reflexion schul- bzw. fachbezogener Qualitätsziele die Abstimmung in pädagogischen Teams verbessern und einen Beitrag zur Profilschärfung der Schule leisten.

1.Aufgaben der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung

1Die Kernaufgaben der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung sind eine Intensivierung der schulinternen Kommunikation, der Aufbau einer professionellen Feedbackkultur auf der Grundlage von Unterrichtsbesuchen und Mitarbeitergesprächen mit den ihnen zugeordneten Lehrkräften sowie die Begleitung in der Umsetzung individueller Entwicklungsziele. 2Grundlagen für den Aufbau schulbezogener Leitungsmodelle sind die in § 28 der Lehrerdienstordnung (LDO) bzw. den schulartspezifischen Funktionenkatalogen niedergelegten Aufgabenfelder, die Regelungen in der Bekanntmachung „Durchführung des Mitarbeitergesprächs an den staatlichen Schulen“ vom 16. Mai 2014 sowie die mitwirkende Rolle der erweiterten Schulleitung bei der dienstlichen Beurteilung gemäß den „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern“ vom 7. September 2011. 3Für die Erfüllung der Aufgaben im Bereich der Personalführung und Qualitätssicherung werden jedem Mitglied in der erweiterten Schulleitung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung (ErwSchLV) jeweils zwei Lehrerwochenstunden als Leitungszeit zugewiesen.

2.Einrichtung einer erweiterten Schulleitung zum Schuljahr 2019/2020

2.1Antragsverfahren

1Mit Schreiben II-BS4424.0/10/6 vom 3. Dezember 2018 wurden alle staatlichen Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen, Schulen des Zweiten Bildungswegs und Schulen besonderer Art über die geplante Fortführung der erweiterten Schulleitung zum Schuljahr 2019/2020 informiert und die Möglichkeit eingeräumt, einen Antrag auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung zu stellen. 2Dabei wurden die Schulleiterinnen und Schulleiter wie in den Vorjahren aufgefordert, den Personalrat in die Entscheidung über eine Antragstellung einzubinden, und die Empfehlung zur Befassung der Lehrerkonferenz ausgesprochen. 3Die Entscheidung über die Anträge erfolgt nach Maßgabe der im Staatshaushalt 2019/2020 bereitgestellten Stellen und Mittel auf Grundlage der in § 1 Abs. 1 Satz 1 ErwSchLV festgelegten Kriterien. 4Bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen werden im Rahmen der verfügbaren Leitungszeitkontingente demnach je Schulart neben den ehemaligen Teilnehmern der Schulversuche MODUS F und Profil 21 die jeweils größten Schulen in absteigender Reihung nach der Zahl der an der Schule tätigen staatlichen Lehrkräfte berücksichtigt.

2.2Funktionsstellenzahl in der erweiterten Schulleitung

1Für die Antragsbewilligung und die Ermittlung der maximalen Funktionsstellenzahl ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ErwSchLV die Anzahl an Lehrkräfte gemäß den „Amtlichen Schuldaten“ des Schuljahres 2017/2018 maßgeblich, wobei alle zum Erhebungsstichtag an der Schule im Unterricht bzw. für außerunterrichtliche Aufgaben mit Anrechnungsstunden eingesetzten staatlichen Lehrkräfte in die Zählung eingehen. 2Nichtstaatliche Lehrkräfte, weiteres pädagogisches Personal gemäß Art. 60 BayEUG, Referendarinnen und Referendare ohne eigenverantwortlichen Unterrichtseinsatz sowie aufgrund von Abordnung, Beurlaubung, Freistellung oder Abwesenheit nicht eingesetzte Lehrkräfte sind nicht einzubeziehen. 3Die maximale Anzahl der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung wird auf Grundlage der in § 1 Abs. 1 Satz 3 ErwSchLV festgelegten Führungsspanne von 1 zu 14 bestimmt.

2.3Neueinrichtungen zum Schuljahr 2019/2020

1Auf Grundlage der nach dem Aufforderungsschreiben eingegangenen Anträge wird zum Schuljahr 2019/2020 nach Maßgabe der im Staatshaushalt 2019/2020 verfügbaren Stellen und Mittel an folgenden 46 staatlichen Schulen eine erweiterte Schulleitung gemäß Art. 57a BayEUG eingerichtet:

2.3.1
Realschule
Schul-
nummer
Schule MODUS F max. Anzahl
der Mitglieder
der erwSL
1)
0466 Staatliche Realschule Freyung 4
0482 Ritter-Wirnt-Schule Staatliche Realschule Gräfenberg 4
0502 Freiherr-von-Ickstatt-Schule Staatliche Realschule Ingolstadt I 4
0504 Johann-Rudolph-Glauber-Schule Staatliche Realschule Karlstadt 3
0505 Sophie-La-Roche-Realschule Staatl. Realschule Kaufbeuren 4
0520 Viktor-Karell-Schule Staatliche Realschule Landau a. d. Isar 4
0527 Dominik-Brunner-Realschule Staatliche Realschule Poing 4
0556 Staatl. Realschule Röthenbach a.d.Pegnitz Realschule am Fränkischen Dünenweg 3
0562 Hans-Maier-Realschule Staatliche Realschule Ichenhausen 4
0577 Gregor-von-Scherr-Schule Staatliche Realschule Neunburg vorm Wald 4
0584 Christoph-Probst-Realschule Staatliche Realschule Neu-Ulm 4
0605 Staatliche Realschule Pfarrkirchen 4
0632 Staatl. Realschule Bruckmühl 4
0644 Christoph-von-Schmid-Schule Staatliche Realschule Thannhausen 4
0645 Staatliche Realschule Tittling 4
0649 Staatliche Realschule Trostberg 5
0674 Jakob-Stoll-Schule Staatliche Realschule Würzburg I 4
0701 Staatliche Realschule Bad Tölz 4
0707 Sigmund-Wann-Realschule Staatliche Realschule Wunsiedel 4
0731 Staatliche Realschule Obergünzburg 4
0758 Johann-Andreas-Schmeller-Realschule Staatliche Realschule Ismaning 4
1071 Staatl. Realschule Großostheim 3
2.3.2
Gymnasium
Schul-
nummer
Schule MODUS F max. Anzahl
der Mitglieder
der erwSL
2)
0027 Rhön-Gymnasium Bad Neustadt   4
0035 E.T.A.Hoffmann-Gymnasium Bamberg   8
0052 Robert-Schuman-Gymnasium Cham   5
0109 Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen   5
0111 Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt   7
0134 Allgäu-Gymnasium Kempten   6
0141 Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach   6
0150 Rottmayr-Gymnasium Laufen   4
0183 Erasmus-Grasser-Gymnasium München   7
0244 Staatliches Gymnasium Holzkirchen   4
0282 Adam-Kraft-Gymnasium Schwabach   6
0285 Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm   4
0305 Johannes-Heidenhain-Gymnasium Traunreut   4
0336 Matthias-Grünewald-Gymnasium Würzburg   7
0372 Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt   5
0382 Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach a.d.Pegnitz   5
2.3.3
Berufliche Schulen
Schul-
nummer
Schule Profil 21 max. Anzahl
der Mitglieder
der erwSL
3)
7063 Ludwig-Erhard-Schule Staatl. Berufsschule II Schweinfurt 6
8268 Staatl. Berufsschule Kaufbeuren 8
Z101 Berufliches Zentrum Freising 9
Z106 Staatliches Berufliches Schulzentrum Pfaffenhofen a.d. Ilm 8
Z176 Staatliches Berufliches Schulzentrum Pfarrkirchen 7
Z217 Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut 7
Z302 Staatl. berufl. Schulzentrum Regensburger Land in Regensburg 6
Z513 Staatl. berufl. Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt a.d.Aisch 6


3.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2019 in Kraft.
2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Antragsstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2018/19 vom 23. November 2017 (KWMBl. S. 462) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2019 außer Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor



————————
1)
In der Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung sind die Funktionen „ständige Vertretung der Schulleiterin/des Schulleiters“ und „weitere Stellvertreterin/weiterer Stellvertreter und ständige Mitarbeiterin/ständiger Mitarbeiter in der Schulleitung an Realschulen mit mehr als 540 Schülerinnern und Schülern“ enthalten.
2)
Die Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung versteht sich einschließlich der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters sowie der bereits bestellten Mitarbeiter der Schulleitung. Die Anzahl der Lehrkräfte in beförderungsrelevanten Funktionen darf sich an der Schule durch die Einrichtung der erweiterten Schulleitung nicht erhöhen.
3)
Die Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung versteht sich einschließlich der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters sowie der weiteren Vertreterin/des weiteren Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters, der Außenstellenleiterin/des Außenstellenleiters sowie der bereits bestellten Mitarbeiter der Schulleitung. Die Anzahl der Lehrkräfte in beförderungsrelevanten Funktionen darf sich an der Schule durch die Einrichtung der erweiterten Schulleitung nicht erhöhen.