Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 270 vom 24.07.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Abschlussprüfung 2020 an
Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 4. Juli 2019, Az. VI.5-BS9500-5-7a.46 819

1.
Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2020 an folgendem Termin statt:

Mittwoch, 27. Mai 2020

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

(9.30 Uhr bis 11.30 Uhr)

Die Prüfung können auch Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannter Fachschulen für Heilerziehungspflege ablegen.

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am

Dienstag, 26. Mai 2020

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

–  Deutsch (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)
–  Sozialkunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
–  Englisch (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr)
und am

Montag, 22. Juni 2020

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

–  Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)
und
–  Berufs- und Rechtskunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
statt.

Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist

Mittwoch, 23. September 2020

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

(9.30 Uhr bis 11.30 Uhr)

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am

Montag, 21. September 2020

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

–  Deutsch (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)
–  Sozialkunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
–  Englisch (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr)
und am

Freitag, 25. September 2020

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

–  Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)
und
–  Berufs- und Rechtskunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
statt.
2.
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen.
3.
Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden.

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2020 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 58, die Prüfungsgegenstände in § 57 der Schulordnung für die Fachschulen geregelt.

Herbert Püls

Ministerialdirektor