Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 278 vom 31.07.2019

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Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.13-B
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Staatsregierung und gemeinsame Verordnungen der Staatsministerien

2038.3.13-B

Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst (VV-FachV-btuD)

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr, des Innern,
für Sport und Integration und für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 25. Juni 2019, Az. Z3-0601-1-7

Auf Grund von Art. 20 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamtinnen und Beamten (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F), das zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 18. Mai 2018 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, in Verbindung mit §§ 25 bis 32a der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst in Bayern (FachV-btuD) vom 28. September 2018 (GVBl. S. 755, BayRS 2038-3-1-8-V) erlassen die Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr, des Innern, für Sport und Integration und für Umwelt und Verbraucherschutz mit Genehmigung des Landespersonalausschusses folgende Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der modularen Qualifizierung:

1.Zuständigkeit und Verfahren in der modularen Qualifizierung

1.1
1Die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung der Lehrveranstaltungen und Prüfungen zum Abschluss von Maßnahmen der modularen Qualifizierung ergibt sich aus den Übersichten der Nr. 3.2 (§ 25 Abs. 2, Abs. 3 FachV-btuD). 2In den Fällen der Nr. 3.2 Satz 4 sind die Behörden nach § 25 Abs. 2 FachV-btuD zuständig; sie können die Organisation und Durchführung von einzelnen Maßnahmen, Lehrinhalten oder Prüfungen auf öffentlich-rechtliche Fortbildungseinrichtungen, Behörden oder sonstige geeignete öffentlich-rechtliche Einrichtungen übertragen.
1.2
1Die nach Nr. 1.1 zuständige Behörde trägt dafür Sorge, dass die vorgesehenen Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen Bedarf nach Möglichkeit regelmäßig durchgeführt werden. 2Dem modularen Aufbau ist dabei Rechnung zu tragen.
1.3
1Die oberste Dienstbehörde bestimmt regelmäßig, mindestens einmal pro Beurteilungszeitraum, die Beamtinnen und Beamten, die erstmals an den jeweiligen Maßnahmen der modularen Qualifizierung teilnehmen können. 2Die Zuständigkeit kann auf die Ernennungsbehörden übertragen werden. 3Die zuständige Behörde benachrichtigt anschließend die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
1.4
1Jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer legt der zuständigen Behörde nach Nr. 1.3 den Entwurf eines persönlichen Qualifizierungsplans zur Genehmigung vor. 2Dieser soll auf der Aus- und Vorbildung und der Berufserfahrung basieren und auf den künftigen Einsatzbereich der Teilnehmerin oder des Teilnehmers vorbereiten. 3Die nach Nr. 1.3 zuständige Behörde genehmigt den persönlichen Qualifizierungsplan und informiert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Terminierung der zu absolvierenden Maßnahmen. 4Sie informiert den Landespersonalausschuss mindestens zwei Wochen im Voraus über Zeit und Ort der mündlichen Prüfung.
1.5
Beamtinnen und Beamte, die an der modularen Qualifizierung nicht teilnehmen oder den Beginn der modularen Qualifizierung oder einzelner Maßnahmen verschieben möchten, erklären dies gegenüber der zuständigen Behörde.

2.Teilnahme

2.1
1Beamtinnen und Beamte können an der modularen Qualifizierung unter den Voraussetzungen von Art. 20 Abs. 4 LlbG und § 26 Abs. 1 FachV-btuD teilnehmen. 2Die notwendige positive Feststellung in der Beurteilung nach Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 LlbG kann erteilt werden, wenn die Ämter nach § 26 Abs. 1 FachV-btuD erreicht sind.
2.2
1Für Beamte der Besoldungsgruppe A 11 mit Teilfeststellung über den erreichten Stand ist für die Beförderung in die Besoldungsgruppe A 12 eine dauerhafte Verwendung im technischen Verwaltungsdienst in einem Staatlichen Bauamt, an einem Wasserwirtschaftsamt oder an einer Kreisverwaltungsbehörde oder einer einem Ministerium unmittelbar nachgeordneten Behörde erforderlich. 2Nr. 2.1 gilt entsprechend.

3.Inhalt und Dauer der modularen Qualifizierung

3.1
1Die modulare Qualifizierung umfasst
1.
für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 drei überfachliche und zwei fachliche Maßnahmen des entsprechenden Fachgebietes (Gesamtdauer zwischen 120 und 160 UE, dies entspricht 15 bis 20 Tagen nach § 27 Abs. 1 Satz 4 FachV-btuD),
2.
für Beamtinnen und Beamte des Fachgebiets Straßenbetrieb und Verkehrsmanagement
a)
für Ämter bis Besoldungsgruppe A 11 zwei überfachliche und eine fachliche Maßnahme des entsprechenden Fachgebietes (Gesamtdauer einschließlich der Maßnahme nach Buchstabe b)) zwischen 120 und 160 UE, dies entspricht 15 bis 20 Tagen nach § 27 Abs. 1 Satz 4 FachV-btuD),
b)
für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 12 (Beförderung der Beamten nach 2.2) die überfachliche Maßnahme „Controlling, Organisation, Projektmanagement“ und eine zweite fachliche Maßnahme ohne mündliche Prüfung,
3.
für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 drei überfachliche und drei fachliche Maßnahmen des entsprechenden Fachgebietes (Gesamtdauer zwischen 160 und 200 UE, dies entspricht 20 bis 25 Tagen nach § 27 Abs. 1 Satz 4 FachV-btuD).

2Bei der modularen Qualifizierung nach den Nrn. 1, 2a und 3 schließt jeweils eine fachliche Maßnahme mit einer mündlichen Prüfung ab. 3Zusätzlich ist eine fakultative Teilnahme an bis zu zwei weiteren Maßnahmen als Fortbildung nach Art. 66 LlbG freigestellt.

3.2
1Die folgenden Übersichten enthalten die verpflichtenden und die zur Wahl stehenden Maßnahmen, aus denen – entsprechend den individuellen fachlichen Vorkenntnissen – der persönliche Qualifizierungsplan gemäß Nr. 1.4 zusammengestellt wird. 2Die in den folgenden Übersichten festgelegte Prüfungsmaßnahme kann in Ausnahmefällen im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde nach Nr. 1.3 durch eine andere fachliche Maßnahme ersetzt werden, zum Beispiel, wenn dies im Hinblick auf die künftige Verwendung geboten erscheint. 3Darüber hinaus wird geregelt, in welchen Ämtern die Teilnahme an den jeweiligen Maßnahmen frühestens möglich ist. 4Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der modularen Qualifizierung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 FachV-btuD, soweit nicht im Rahmen dieses Konzepts geregelt, werden individuelle Vereinbarungen über die Inhalte der Maßnahmen getroffen, deren Schwierigkeitsgrad sich an den Maßnahmen der folgenden Übersichten orientiert; Nr. 1.4 Sätze 2 und 3 sowie Nr. 3.1 gelten entsprechend. 5Der Qualifizierungsplan dieser Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird dem Landespersonalausschuss zur Genehmigung vorgelegt. 6Zwischen dem Beginn der ersten Maßnahme und dem Ende der letzten Maßnahme soll mindestens ein Zeitraum von sechs Monaten, bei der modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 mindestens ein Zeitraum von zwölf Monaten liegen.

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene

Übersicht 1.1:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10, A 11 (nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 FachV-btuD) bzw. A 12 (Fälle nach Nr. 2.2) überfachliche Maßnahmen

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 9 Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht 30 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
A 9 Beamten-, Tarif- und Haushaltsrecht 32 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
A 9, für Fälle der Nr. 3.12 b: A 11 Controlling und Organisation, Projektmanagement 32 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
A 9 Kommunikation, Konflikte, Besprechungen, Führungspraxis, Präsentation 32 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
A 9 Überfachliches Seminar mit dem Schwerpunkt, Führung (Besprechungstechnik, Führungspraxis, Gesprächsführung, Kundenorientierung) 16 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Übersicht 1.2:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10

fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Hoch- und Städtebau

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 9 Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Öffentliches Baurecht 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 9 Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Projektmanagement, Fachrecht 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 9 Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Planung, Übung 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Übersicht 1.3:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10

fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Maschinenwesen

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 9 Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Projektmanagement Bauen und Energie, verzahnte Themen zum Hochbau 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 9 Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Grundlagen in Auslegung und Planung von TGA(M)-Anlagen, Projektabwicklung, Energie, Fachrecht 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 9 Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Controlling, Gebäudebewirtschaftung, Planung von TGA(M)-Anlagen 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Übersicht 1.4:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10

fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Elektrotechnik

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 9 Fachpraktischer Lehrgang mit Grundlagen in öffentlichem Baurecht und Energierecht, verzahnte Themen zum Hochbau 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 9 Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Grundlagen in Auslegung und Planung von elektrotechnischen Anlagen und Aufzugsanlagen, sowie Energie und Fachrecht 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 9 Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Planung und Übung 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Übersicht 1.5:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10

fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Straßen- und Ingenieurbau, Verkehrsmanagement

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 9 Fachpraktischer Lehrgang
Block 1: Schwerpunkt Planung und Bau, Unterhaltungs- und Betriebsdienst
30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 9 Fachpraktischer Lehrgang
Block 2: Schwerpunkt Planung und Bau, Unterhaltungs- und Betriebsdienst
30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 9 Fachpraktischer Lehrgang
Block 3: Schwerpunkt Fachrecht und Straßenverwaltung
30 bis 36 UE Mündliche Prüfung, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Übersicht 1.6:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10

fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Wasserwirtschaft

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 9 Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Gewässerkunde, Gewässer-, Grundwasser- und Bodenschutz, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
A 9 Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt staatliche und nichtstaatliche Wasserwirtschaft (Abwicklung von Vorhaben), Gewässerunterhaltung, Vergaberecht 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
A 9 Fachpraktischer Lehrgang mit Schwerpunkt Technische Gewässeraufsicht, Warndienste, Haushaltsrecht und Haushaltsabwicklung 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Übersicht 1.7:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10

fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Technischer Umweltschutz

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 9 Fachpraktischer Lehrgang Technischer Umweltschutz mit Schwerpunkt Fachrecht 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
A 9 Fachpraktischer Lehrgang Technischer Umweltschutz mit Schwerpunkt in der Praxis 1 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
A 9 Fachpraktischer Lehrgang Technischer Umweltschutz mit Schwerpunkt in der Praxis 2 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung (Thematik ergibt sich im Einzelfall aus dem späteren Einsatzgebiet), Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Übersicht 1.8:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10

fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Naturschutz- und Landschaftspflege

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 9 Fachpraktischer Lehrgang Ergänzung des Fachwissens 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
A 9 Fachpraktischer Lehrgang Verknüpfung von Fachwissen mit den Kenntnissen über Recht und Verwaltung 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
A 9 Fachpraktischer Lehrgang Spezielle fachliche und rechtliche Ausbildung in Naturschutz und Landschaftspflege 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung (Thematik ergibt sich im Einzelfall aus dem späteren Einsatzgebiet), Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der vierten Qualifizierungsebene

Übersicht 2.1:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14

überfachliche Maßnahmen

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 12 Verwaltungsmanagement, Haushaltsrecht, Recht des öffentlichen Dienstes 32 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
A 12 Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht 34 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
A 12 Soziale Kompetenz 32 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
A 12 Vertiefung Führungskompetenzen 32 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Übersicht 2.2:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14

fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Hochbau und Fachgebiet Städtebau

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 13 (bzw. auch in A 12, wenn Maßnahme nicht verpflichtend ist) Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Fachrecht, Hochbau 1 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung durch Fachabteilung Hochbau, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 13 (bzw. auch in A 12, wenn Maßnahme nicht verpflichtend ist) Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Städtebau, Städtebauförderung und Bauordnung 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung durch Fachabteilungen Städtebau, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 13 (bzw. auch in A 12, wenn Maßnahme nicht verpflichtend ist) Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Wohnungsbau 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung durch Fachabteilung Wohnungswesen, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 12 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Projektmanagement 18 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 12 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Vergabe, Organisation 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 12 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Hochbau 2 20 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Maßnahme verpflichtend: abhängig vom späteren Einsatzgebiet, mündliche Prüfung nur in einer Maßnahme

Übersicht 2.3:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14

fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Maschinenwesen und Elektrotechnik

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 13 (bzw. auch in A 12, keine Pflichtmaßnahme) Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Elektrotechnik 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung durch Fachabteilung Elektrotechnik, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 13 (bzw. auch in A 12, keine Pflichtmaßnahme) Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Maschinenwesen 2 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung durch Fachabteilungen Maschinenwesen, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 12 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Maschinenwesen 1 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 12 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Projektmanagement, Führung 18 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 12 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Vergabewesen und Baudurchführung 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Maßnahme verpflichtend: abhängig vom späteren Einsatzgebiet, mündliche Prüfung nur in einer Maßnahme

Übersicht 2.4:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14

fachliche Maßnahmen, Straßen- und Ingenieurbau, Verkehrsmanagement

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 13 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Straßenbetriebsdienst / Verkehr (Technik) 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung durch Fachabteilung Straßenbau, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 12 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Ingenieurbau 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 12 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Straßenplanung 16 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 12 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Konstruktiver Ingenieurbau, Städtischer Ingenieurbau 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 12 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt fachbezogene Rechtsgebiete 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 12 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Straßenplanung 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
A 12 Fachseminarwoche mit Schwerpunkt Straßenbau / -technik 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Übersicht 2.5:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14

fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Wasserwirtschaft

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 13 Wasserbau, integriertes Wasserressourcenmanagement, Finanzierung staatlicher Vorhaben 30 bis 36 UE Mündliche Prüfung durch Fachabteilung Wasserwirtschaft, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
A 12 Controlling, Qualitätsmanagement, Projektmanagement und Organisation im Wasserbau 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
A 12 Monitoring, Wasserhaushalt, Warndienste, Umgang wassergefährdende Stoffe 16 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
A 12 Gewässerschutz und Abwasserentsorgung 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
A 12 Wasserversorgung, Grundwasser- und Bodenschutz, Abfall 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
A 12 Wasserrecht des Bundes und des FS Bayern, EU-Richtlinie (z.B. WRRL, HWRM-RL) 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
A 12 fachbezogene Rechtsgebiete 30 bis 36 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Wahlmaßnahme Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Übersicht 2.6:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14

fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Technischer Umweltschutz

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 12 Grundzüge und rechtliche Grundlagen des Technischen Umweltschutzes 40 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Regierung oder Landesamt für Umwelt
A 12 Technischer Umweltschutz, Konkrete Einfallbearbeitung 40 UE Mündliche Prüfung durch Fachabteilung (Thematik ergibt sich im Einzelfall aus dem späteren Einsatzgebiet), Wahlmaßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Regierung oder Landesamt für Umwelt
A 12 Fortbildungsmaßnahmen oder Fachtagungen, Seminare zu Themen des technischen Umweltschutzes 8 bis 40 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Maßnahme verpflichtend Öffentlich rechtliche Einrichtungen i.S.v. § 25 Abs. 2 FachV-btuD

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Die fachlichen Maßnahmen sind unter Berücksichtigung des späteren Einsatzgebiets nach Möglichkeit an der nächsthöheren Behörde (Ministerium, Regierung oder Landesamt Umwelt) zu absolvieren.

Für die mündliche Prüfung ist eine zwei- bis vierwöchige Hospitation an der entsprechenden Durchführungsbehörde, die der Vermittlung der praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten dient, Voraussetzung.

Übersicht 2.7:

Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14

fachliche Maßnahmen, Fachgebiet Naturschutz und Landschaftspflege

Beginn der Maßnahme ab Inhalt der Maßnahme Dauer der Maßnahme Abschluss der Maßnahme,
Wahl- oder Pflichtmaßnahme
durchführende Stelle
A 12 Grundzüge des Naturschutzes und der Landschaftspflege 40 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Regierung oder Landesamt für Umwelt
A 13 Naturschutz und Landschaftspflege, Konkrete Einzelfallbearbeitung 40 UE Mündliche Prüfung durch Fachabteilung (Thematik ergibt sich im Einzelfall aus dem späteren Einsatzgebiet), Maßnahme verpflichtend Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Regierung oder Landesamt für Umwelt
A 12 Fortbildungsmaßnahmen oder Fachtagungen, Seminare zu Themen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 8 bis 40 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme, Maßnahme verpflichtend Öffentlich rechtliche Einrichtungen i.S.v. § 25 Abs. 2 FachV-btuD

UE: Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten

Die fachlichen Maßnahmen sind unter Berücksichtigung des späteren Einsatzgebiets nach Möglichkeit an der nächsthöheren Behörde (Ministerium, Regierung oder Landesamt Umwelt) zu absolvieren.

Für die mündliche Prüfung ist eine zwei- bis vierwöchige Hospitation an der entsprechenden Durchführungsbehörde, die der Vermittlung der praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten dient, Voraussetzung.

4.Prüfung und Teilnahmebescheinigung

4.1
1Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme (§ 30 FachV-btuD) ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern spätestens vier Wochen nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme durch die zuständige Behörde nach Nr. 1.3 zu übermitteln.
4.2
1Die nach § 31 Abs. 1 FachV-btuD zuständige Behörde stellt den Abschluss der modularen Qualifizierung fest. 2Ein erfolgreicher Abschluss kann nur dann festgestellt werden, wenn die mündliche Prüfung mit „bestanden“ beurteilt wurde und sämtliche Bescheinigungen der erfolgreichen Teilnahme vorliegen. 3Die Feststellung über einen erfolgreichen Abschluss ist eine Voraussetzung für Beförderungen in Ämter ab A 10 beziehungsweise A 14.
4.3
1Beamtinnen und Beamte des Fachgebiets Straßenbetrieb und Verkehrsmanagement, die sich für Ämter ab der dritten Qualifizierungsebene modular qualifizieren, erhalten nach erfolgreichem Abschluss von zwei überfachlichen Maßnahmen und der fachlichen Prüfungsmaßnahme eine Teilfeststellung über den erreichten Stand (Art. 20 Abs. 5 Satz 2 LlbG). 2Für diese Beamtinnen und Beamten ist die Teilfeststellung Voraussetzung für eine Beförderung bis Besoldungsgruppe A 11. 3Für eine Beförderung in Ämter ab der Besoldungsgruppe A 12 sind die Voraussetzungen nach den Nrn. 2.2 und 3.1 Nr. 2. b) zu erbringen; zudem bedarf es der Feststellung über den erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung. 4Die Feststellung sowie die Teilfeststellung ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch die zuständige Behörde nach § 31 Abs. 1 FachV-btuD zu übermitteln.

5.Übergangsregelungen

5.1
1Beamtinnen und Beamte, deren erste Maßnahme vor Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift begonnen hat, durchlaufen die modulare Qualifizierung noch nach der VV-FachV-btuD vom 9. Januar 2012 (AllMBl. S. 3), bei Beginn der ersten Maßnahme nach Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift gilt für die modulare Qualifizierung ausschließlich die VV-FachV-btuD vom 25. Juni 2019. 2Für Beamtinnen und Beamten des Fachgebiets Wasserwirtschaft, die eine Teilfeststellung über den erreichten Stand gemäß Nr. 4.4 der VV-FachV-btuD vom 9. Januar 2012 (AllMBl. S. 3) erhalten haben, ist Nr. 4.3 Satz 3 der VV-FachV-btuD vom 25. Juni 2019 anzuwenden.
5.2
Für eine Beförderung von Beamtinnen und Beamten, auf die Art. 70 Abs. 4 LlbG anwendbar ist, in die Besoldungsgruppe A 12 gelten die Voraussetzungen der Nr. 2.2 entsprechend.

6.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. März 2019 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 9. Januar 2012 (AllMBl. S. 3) außer Kraft.

Bayerisches Staatsministerium
für Wohnen, Bau und Verkehr

Helmut Schütz

Ministerialdirektor

Bayerisches Staatsministerium
des Innern, für Sport und Integration

Karl Michael Scheufele

Ministerialdirektor

Bayerisches Staatsministerium
für Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Christian Barth

Ministerialdirektor