Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 367 vom 18.09.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2236.4-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Berufliche Schulen
  • Berufsfachschulen (ohne Wirtschaftsschulen)

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Änderung der Bekanntmachung zu Pflege- und Gesundheitsbonus,
Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der
Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung sowie Meisterpreis

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 2. September 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/21

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung sowie Meisterpreis vom 12. Juni 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 238) wird wie folgt geändert:
1.1
Die Nrn. 1.3.8 und 2.3.10 werden jeweils wie folgt geändert:
1.1.1
In Satz 1 werden die Wörter „65 v. H. des klassenbezogenen Zuschusses“ durch die Wörter „den Klassenzuschuss“ ersetzt.
1.1.2
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Art. 45 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BaySchFG gilt entsprechend.“

1.2
Nr. 3.2 Satz 3 wird wie folgt geändert:

Das Wort „Prüfungsergebnis“ wird jeweils durch das Wort „Abschlusszeugnis“ und das Wort „festgestellt“ jeweils durch das Wort „ausgestellt“ ersetzt.

2.
Nr. 1.1 dieser Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 16. Februar 2019 und Nr. 1.2 mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor