Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 370 vom 18.09.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stelle des/der Ministerialbeauftragten (m/w/d)
für die Gymnasien im Aufsichtsbezirk Oberbayern-West

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 30. August 2019, Az. V-BP5001.1-6c.81 230

Zum 17. Februar 2020 ist die Stelle des/der Ministerialbeauftragten (m/w/d) für die Gymnasien in Oberbayern-West und Schulleiters/Schulleiterin (m/w/d) des Klenze-Gymnasiums München zu besetzen.

Die Aufgaben des/der Ministerialbeauftragten (m/w/d) ergeben sich im Einzelnen aus der Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 9. Juli 2015 (KWMBl. S. 118).

Unsere Erwartungen:

  • umfassende Erfahrungen in der Schulverwaltung und Personalführung
  • sichere und umfassende Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
  • ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
  • Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
  • Vertrautheit mit Schulentwicklungsprozessen, Maßnahmen der Qualitätssicherung und Strategien der Konfliktlösung
  • enge Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • kommunikative und soziale Kompetenz
  • Innovationsbereitschaft und -fähigkeit

Es können sich Beamte/Beamtinnen (m/w/d) des staatlichen Gymnasialdienstes bewerben, die auf die erfolgreiche Leitung eines staatlichen Gymnasiums verweisen können. Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Sollten hiernach mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der/die künftige Ministerialbeauftragte Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift (ggf. über die Leitung der Schule) bei dem/der jeweils zuständigen Ministerialbeauftragten eingereicht, der/die sie mit einer Stellungnahme an das Staatsministerium weitergibt.

Die aktuelle periodische Beurteilung ist der Bewerbung in Kopie beizulegen.

Termin zur Vorlage der Bewerbung

bei dem/der zuständigen Ministerialbeauftragten
zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium
vier Wochen

nach Erscheinen der Ausschreibung.

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin