Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 40 vom 30.01.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik 2020 nach den Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 15. Januar 2019, Az. III.6-BS8100.0/2/2

Im Jahre 2020 wird für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik je ein Vorbereitungsdienst nach den Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für diese Lehrämter eingerichtet.

1.Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst werden Bewerber zugelassen, die

1.1
die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Mittelschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik nach der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I) in der jeweils geltenden Fassung oder eine nach Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) anerkannte Prüfung bestanden haben,
1.2
die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
1.3
die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.

2.Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren

2.1
Dauer und Meldeschluss

Der Vorbereitungsdienst 2020 beginnt am 7. September 2020 und endet am
12. September 2022.

Letzter Meldetag ist der 7. April 2020.

2.2
Meldeverfahren

Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist von Bewerbern, die unmittelbar nach einer in Bayern abgelegten Ersten Lehramtsprüfung in den Vorbereitungsdienst eintreten wollen, an die zuletzt besuchte Universität, von den übrigen Bewerbern an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Im ersteren Fall wird ein Schreiben bzgl. Online-Anmeldung gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung durch das Prüfungsamt zugeleitet. Die Anmeldebögen sind bei der Außenstelle des Prüfungsamts an der jeweiligen Universität wieder abzugeben. Alle anderen Bewerber können den Link beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus anfordern. Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen an das Staatsministerium zurückzuleiten.

Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

Herbert Püls

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 5