Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 42 vom 30.01.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): B4FBE23A59A4BD7129CECFD29400E11F2BEB0FE2A79C2A029BEBD763EBFEF299

Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2019/2021
nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für
das Lehramt an Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 2. Januar 2019, Az. IV.1-BS6111-PRA.117 859

Im Jahr 2019 wird der Vorbereitungsdienst (September 2019/2021) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.

1.Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I a. F.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl. S. 657) oder die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I n. F.) vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180) oder eine nach Art. 6 Abs. 4 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz anerkannte Erste Prüfung für ein Lehramt bestanden haben, können zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

2.Vorbereitungsdienst September 2019/2021

2.1
Der Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:

10. September 2019 bis 13. September 2021

Ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar ist nicht möglich.

2.2
Meldung zum Vorbereitungsdienst

Alle Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen in Bayern können ab dem 10. Februar 2019 unter www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp mit Hilfe des Formularservers die Meldeunterlagen online ausfüllen, ausdrucken und händisch unterschreiben. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren finden sich ebenfalls unter angegebenem Link.

2.3
Meldefrist

Die unterschriebenen Meldeunterlagen müssen innerhalb der Meldefrist per Post an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, VDRS, Stuttgarter Str. 1, 91710 Gunzenhausen übermittelt werden:

Letzter Meldetag (Ausschlussfrist): 10. April 2019

Hinweis: Zur Wahrung der Meldefrist ist das Posteingangsdatum im Staatsministerium entscheidend.

2.4
Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage 10 zum Bayerischen Besoldungsgesetz.

Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendarinnen und Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.

3.Verwendung im öffentlichen Schuldienst

Aus der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

StAnz. Nr. 5